Der Deutsche Bundestag hat heute auf Vorschlag von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Damit wird eine gesetzliche Unklarheit beseitigt, die es bisher möglich machte, dass das Management von Fluggesellschaften die Gründung eines Betriebsrates für das Luftpersonal – anders als beim Bodenpersonal – untersagen konnte, wenn kein entsprechender Tarifvertrag vorlag. Dies führte dazu, dass ein Arbeitgeber wie beispielsweise Ryanair faktisch ein Veto-Recht bei der Mitbestimmung hatte: kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat. Gegen diesen Umstand haben Beschäftigte und Gewerkschaften seit mehreren Monaten protestiert. Die rechtliche Unklarheit, die sich die Airline Ryanair zunutze gemacht hat, haben Bundesregierung und Bundestag auf Initiative der SPD nun beseitigt.

Für diesen Schritt haben sich die Gewerkschaft ver.di und die Belegschaften der Airlines erfolgreich eingesetzt. Der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus hat die Forderung der Beschäftigten bereits frühzeitig als ver.di-Streikpate unterstützt. Zur heutigen Beschlussfassung im Bundestag erklärt Andreas Rimkus MdB:

„Heute ist ein guter Tag für das Luftpersonal der Airlines. Wir haben klargestellt, dass es über Arbeitnehmerrechte und betriebliche Mitbestimmung keine Diskussion mehr geben kann. Beschäftigte müssen eine Interessenvertretung gründen können, um für sozial gerechte und faire Arbeitsbedingungen kämpfen zu können. Es ist nach wie vor eine Sauerei, dass ein Unternehmen wie Ryanair zu so einer Entwicklung gezwungen werden musste. Als Streikpate für die Beschäftigten bei Ryanair freue ich mich, dass wir mit dem heutigen Bundestagsbeschluss klar gemacht haben, dass die SPD und die Mehrheit im Bundestag auf der Seite der Beschäftigten steht. Ich danke Arbeitsminister Hubertus Heil, dass er diese Gesetzesänderung so schnell auf den Weg gebracht hat. Den Beschäftigten in der Luft wünsche ich viel Erfolg und eine gute Zukunft!“