Mit der Verabschiedung des 3. EnWG-Änderungsgesetzes und der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung (GWKHV) haben wir heute im Bundestag wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelegt. Mit der 3. EnWG-Novelle klären wir Finanzierungsdetails für das Wasserstoffkernnetz als einem der größten Infrastrukturprojekte dieses Jahrzehnts fest und führen als weitere Ausbaustufe eine integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Damit sind wir nicht nur europa-, sondern weltweit beispielgebend!

SPD-seitig haben wir uns im parlamentarischen Verfahren insbesondere sehr für eine Verbesserung der Investitionsbedingungen des Kernnetzes eingesetzt. Ich bin froh, dass uns das mit einer Flexibilisierung des Finanzierungsmechanismus für die Kernnetz-Realisierung bis 2037 und durch eine verbesserte Insolvenzfallregelung gelungen ist. Ich mache aber auch kein Geheimnis aus der Tatsache, dass ich mir weitergehende Verbesserungen gewünscht hätte, z.B. in der Frage des Selbstbehalts. Ich hoffe sehr, dass die Bedingungen in der Gesamtschau nun ausreichend attraktiv sind, damit die nötigen Investitionsentscheidungen gefällt werden.

Mit der GWKHV machen wir Herkunftsnachweise als wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument endlich nutzbar. Hier haben wir sichergestellt, dass die Funktionalität von Wasserstoff-Herkunftsnachweisen nicht über die EU-Vorgaben hinaus eingeschränkt wird, und zudem keine Wettbewerbsnachteile für nationale Unternehmen entstehen. Damit bringen wir die Anwendungsseite des Wasserstoffhochlaufs entschieden voran.