Frohe Kunde für die durch den Lockdown stark gebeutelte Wirtschaft: Nach wochenlanger Verzögerung können die Corona-Wirtschaftshilfen, rückwirkend ab November und bis einschließlich Juni 2021, auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung nun endlich auch beantragt werden. Dies betrifft Anträge auf Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten über prüfende Dritte. Bei Erstantragstellung werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro für einen Monat. Die Abschlagszahlung soll Mitte Februar erfolgen. Die restliche Auszahlung kann ab März erfolgen.

Friseuren, Einzelhandel oder die vielen verzweifelten Mittelständler und Selbstständigen – jetzt kann endlich geholfen werden, mit einem staatlichen Zuschuss für die laufenden betrieblichen Fixkosten. Seit Monaten haben wir mit der Bundesregierung an diesem Programm gearbeitet und insbesondere eine Erhöhung der dringend notwendigen Abschlagszahlungen, eine Lösung für die unverkäufliche Saisonware und Möglichkeiten zur Erstattung von pandemiebedingten Sondermaßnahmen durchsetzen können (siehe folgende Meldung: Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III).

Die Hilfen kommen gerade noch rechtzeitig. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steht in der Verantwortung, dass bei der Auszahlung nun endlich auch alles klappt. Das Geld hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon seit Monaten bereitgestellt. Die Hilfen müssen jetzt schleunigst in den Unternehmen ankommen. Die Beantragung der Corona-Neustarthilfe (sogenannte Betriebskostenpauschale) für Solo-Selbstständige, die keine nennenswerten betriebliche Fixkosten haben, wird im Laufe des Februars möglich sein. Hier steht Peter Altmaier weiterhin in der Pflicht, dies so schnell wie möglich umzusetzen. #UPDATE vom 16.02.2021: Ab sofort ist auch die Beantragung der Corona-Neustarthilfe über das entsprechende Online-Portal möglich.

Bereits im letzten Koalitionsgipfel wurden weitere Vereinfachungen beim Zugang und bei den ansetzbaren Kosten vereinbart. Was lange währt, wird endlich gut. Jetzt müssen die konkreten Antragsverfahren genau angeschaut werden. Falls immer noch zu viel Bürokratie in den Formularen versteckt sein sollte, muss weiter nachgesteuert werden.

Wie bereits angekündigt, enthält die Überbrückungshilfe III auch spezielle Regelungen und Förderungen für die Kulturszene. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten bei der Überbrückungshilfe III auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene wie externe Kosten förderfähig. Für Veranstaltungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020, die sich an ein externes Publikum richteten, öffentlich zugänglich sein sollten, sich maßgeblich über Eintrittsgelder finanzieren, und welche Corona-bedingt abgesagt werden mussten, können tatsächlich angefallene Ausfall- und Vorbereitungskostenkosten erstattet werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Planung nicht von einer Corona-bedingten Absage auszugehen war. Für die Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten können nur Monate angesetzt werden, in denen ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat in 2019 vorlag.

Es soll darüber hinaus außerhalb der Überbrückungshilfe III ein Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geschaffen werden, der einen Wirtschaftlichkeitsbonus für Corona-bedingt niedrig frequentierte Kulturveranstaltungen und für sowohl in Präsenzform als auch online angebotene Kulturveranstaltungen („hybride Veranstaltungen“) ermöglicht. Hinzu kommen soll ein Ausfallfonds für Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab Sommer 2021 geplant werden, aber Corona-bedingt abgesagt werden müssen (die Bundesregierung erarbeitet dazu momentan die Details).

Detaillierte Informationen zu den oben beschriebenen Maßnahmen sind unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.