Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die von Finanzminister Olaf Scholz vorangebrachten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige. Das schafft wirksame Hilfen für geschlossene Betriebe und insbesondere für in Schwierigkeiten geratene Kultur- und Medienschaffende.
Die viele Hilferufe aus dem non-food Einzelhandel, der durch die fortdauernden Schließungsanordnungen mitten im Weihnachtsgeschäft existenziell betroffen ist, werden erhört. Nicht mehr aktuelle Saisonware kann mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden. Damit wird einem Wunsch aus der SPD-Bundestagsfraktion entsprochen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz legt außerdem bei der sogenannten Neustarthilfe für Soloselbständige, eine Betriebskostenpauschale ohne Nachweispflicht für einzelne betriebliche Fixkosten, nochmals eine Schippe drauf. Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung. Das ist in der Coronakrise eine deutliche Verbesserung gerade für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstlern. Die Corona-Neustarthilfe kann auch für private Lebenshaltungskosten verwendet werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt zudem das Anliegen von Olaf Scholz, dass die sogenannten unständig Beschäftigten den Soloselbstständigen gleichstellt werden. Dies betrifft vor allem nicht durchgehend beschäftigte Schauspielerinnen und Schauspieler, die von den Hilfen für Soloselbständige bislang nicht in gleichem Maße profitiert haben. Damit werden die kulturpolitischen Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion vollständig umgesetzt.
Endlich zieht auch das Bundeswirtschaftsministerium bei einer Vereinfachung für den Zugang zur Überbrückungshilfe III mit. Künftig wird nur noch auf den Umsatzrückgang desjenigen Monates abgestellt, für den eine Hilfe beantragt wird. Wenn dieser bei mehr als 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019 liegt, besteht Anspruch auf Überbrückungshilfe III. Damit, und mit der deutlichen Anhebung der Höchstfördersumme pro Monat auf bis zu 1,5 Millionen Euro, wird der Kreis der Berechtigten erweitert, was gerade Hotel- und Restaurantketten als verbundene Unternehmen besser hilft und die Beantragung vereinfacht. Ein Hoffnungsschimmer für stark gebeutelte Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter. Der zuständige CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss nun endlich dafür sorgen, dass die bereitgestellten Hilfen auch schnell ankommen können und abfließen.
Die Verbesserungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III beinhalten auch Förderungen von Betrieben und Selbstständigen, die ihre Infrastruktur während der Corona-Pandemie verbessert haben. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechend angemessene Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
Die Details zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III können auch hier nachgelesen werden: BMF 19.01.2021: Verbesserungen Überbrückungshilfe III
Laufend aktuelle Informationen zu allen Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe I – III inkl. Corona-Neustarthilfe, außerordentliche November- und Dezemberhilfe) finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de