Andreas Rimkus aus Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen
Der am 3. Dezember jährlich stattfindende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Im Jahr 2013 lebten in Nordrhein-Westfalen rund 1.772.000 schwerbehinderte Menschen, 80.000 mehr als noch zwei Jahre zuvor. Ihre Zahl steigt seit 2003 in kleinen Schritten an, was auf die älter werdende Bevölkerung zurückzuführen ist: Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen in NRW ist über 65 Jahre alt.
In mehr als 90 Prozent der Fälle ist eine Krankheit Ursache für die Schwerbehinderung. Von den schwerbehinderten Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren ist knapp die Hälfte (376.000 Personen) bereits 55 Jahre und älter, dies entspricht einem Anteil von 16,3 Prozent an der Gesamtbevölkerung in dieser Altersgruppe.
„Die Lebensrealität vieler Menschen mit Behinderungen liegt jedoch weit entfernt von dem im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Idealzustand. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen“, erklärt Andreas Rimkus. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.
„Wir werden nicht nur heute, sondern jeden Tag daran arbeiten, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, so der Düsseldorfer Bundestagsageordnete.
Knapp die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen in NRW hat eine abgeschlossene schulische oder betriebliche Ausbildung, bei nicht-behinderten Arbeitslosen sind dies nur 37 Prozent. Wenngleich eine gute, berufliche Qualifikation als wesentlicher Faktor zur raschen Beendigung von Arbeitslosigkeit gilt, profitieren schwerbehinderte Menschen hiervon nicht in gleichem Maße: Etwas mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen ist länger als ein Jahr arbeitslos und zählt somit zu den Langzeitarbeitslosen.
Daher besteht das bedeutendste und ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Andreas Rimkus betont: „Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.“
Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. „Kerstin Tack, die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion, hat den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen genutzt, um die aus ihrer Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz in einem guten Eckpunktepapier vorzustellen“, erklärt Andreas Rimkus.
Das Eckpunktepapier kann als PDF hier heruntergeladen werden: