In seiner Sitzung am Montag hat die NRW-Landesgruppe die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns als eine der größten Sozialreformen in der bundesdeutschen Geschichte betont. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus erklärt hierzu: „Der Mindestlohn sollte nicht mit fadenscheinigen Argumenten in Frage gestellt werden, denn er ist für uns ein Ausdruck von Würde und Gerechtigkeit. Arbeit muss sich lohnen und anständig bezahlt werden.“
Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, von dem knapp vier Millionen Arbeitnehmer profitieren, aber auch faire Unternehmen und Arbeitgeber. Bislang waren in einigen Branchen Dumpinglöhne weit unter dem heutigen Mindestlohnniveau keine Seltenheit. Diese haben zu einer starken Wettbewerbsverzerrung zwischen den Betrieben zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geführt. Der Staat muss die Einhaltung entsprechender Gesetze überprüfen können, um die Rechte von Beschäftigten zu schützen und für Wettbewerb im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft zu sorgen. Andernfalls sind nur all jene die Nutznießer, welche sich auf Kosten der Gemeinschaft persönliche Vorteile verschaffen. Dies gilt auch mit Blick auf die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn.
„Die Erfassung von Arbeitszeiten ist eine zwingende Voraussetzung für eine korrekte Entlohnung, denn wer sich gegen wirksame Kontrollen ausspricht, kämpft in Wahrheit nicht gegen eine angeblich unangemessene Bürokratie, sondern will den flächendeckenden Mindestlohn verhindern“, meint der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete. In vielen aktuell diskutierten Fällen geht es nicht um Probleme mit dem Mindestlohn, sondern um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, die jetzt offenkundig werden, wenn die tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert werden muss. Die Rückmeldungen über die Mindestlohn-Hotlines des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, wie einige Arbeitgeber mit allen Tricks versuchen, die neuen gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Das verdeutlicht die Notwendigkeit von intensiven Kontrollen.
Die Forderung aus der CSU, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – sogenannte Minijobs – aus der Dokumentationspflicht wieder herauszunehmen, lehnen wir in der NRW-Landesgruppe der SPD strikt ab. Dies würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Gerade Beschäftigte in Minijobs brauchen besonderen Schutz. Ich schließe mich der Einschätzung unseres Landesgruppenvorsitzenden Axel Schäfer MdB an, der sagt: „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine der größten Sozialreformen in der bundesdeutschen Geschichte.“ Wenn es notwendig sein sollte, Klarstellungen oder Erleichterungen für die Anwendung des Gesetzes in der Praxis zu formulieren, so werden wir uns dem nicht verschließen. Das haben die konstruktiven Gespräche im Sport und im Ehrenamt gerade erst gezeigt.
„Eine Aufweichung des Mindestlohns durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben.“, so Rimkus abschließend.