In Düsseldorf profitieren durch die heute im Bundestag beschlossene Wohngeldreform alle 8.500 Haushalte, die derzeit Wohngeld beziehen. Für eine gute Lebens- und Wohnqualität kommt der Bezahlbarkeit von Wohnraum eine enorme Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erfüllt das Wohngeld als nachgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion, der wir mit der heutigen Reform des Wohngeldgesetzes verstärkt Rechnung tragen.
„Durch die Reform steigt Düsseldorf nun erstmals von der Mietstufe 5 in die Mietstufe 6 auf, sodass auch die maximal förderbare Miethöhe steigt, bis zu der Wohngeld in Anspruch genommen werden kann“, erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus. Die Höhe des Wohngeldes für die 8.500 Haushalte, in denen rund 16.000 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer leben, steigt signifikant an.
Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der in Deutschland 870.000 Menschen profitieren. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben, wobei sie in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht werden. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen vor allem Familien und Rentnern zugute.
„Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Entscheidend dabei ist, dass sich die Überprüfung an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren muss“, so Rimkus weiter.
Der Personenkreis, der anspruchsberechtigt ist, wird durch die Reform größer. „Das ist gerade für eine Stadt wie Düsseldorf mit hohen Mieten eine gute Nachricht für die Menschen. Daher rufe ich explizit dazu auf, zu prüfen, ob die Bürgerinnen und Bürger durch die Wohngeldreform einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.“
Folgende Beispielrechnungen erläutern den gestiegenen Wohngeldanspruch:
- Bei einer/einem Rentner/in alleinstehend mit einer Bruttorente von 900,00 Euro mtl. sowie einer Miete von 522 Euro steigt der Wohngeldanspruch von zurzeit 31 Euro auf 158 Euro ab 2016 bei Mietenstufe 6
- Bei einem Erwachsenen mit 2 Kindern (8 und 14 Jahre alt) mit einem Einkommen von 1.300 Euro mtl. brutto, bei Kindesunterhalt von 500 Euro und Kindergeld von 368 Euro sowie einer Miete von 753 Euro steigt der Wohngeldanspruch von zurzeit 71 Euro auf 282 Euro ab 2016 bei Mietenstufe 6
- Bei zwei Erwachsenen mit 2 Kindern und einem Einkommen von 2.500 Euro mtl. brutto, bei Kindergeld von
368 Euro sowie einer Miete von 879 Euro steigt der Wohngeldanspruch von zurzeit 73 Euro auf 268 Euro ab 2016 bei Mietenstufe 6
Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, bis 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeldbezug und das gleichzeitige Hineinwachsen in den Bezug von Grundsicherung verhindert werden kann. Eine Indexierung bzw. Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier durchaus eine gute Lösung bieten. „Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu unterbreiten“, erklärt Andreas Rimkus abschließend.