Andreas Rimkus vor der SPD-Fraktion

Andreas Rimkus vor der SPD-Fraktion

SPD Bundestagsfraktion

„Das Elektromobilitätsgesetz bildet einen Meilenstein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende im Verkehr.“

Andreas Rimkus erklärt als zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion:

Heute wird das Gesetz zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Bundestag verabschiedet. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um bei der Elektromobilität voran zu kommen.

„Die Koalition steht zu dem Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen im Jahr 2020. Das Gesetz soll ein Baustein auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels sein und helfen, die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu verwirklichen: Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 reduziert werden.

Im so genannten Elektromobilitätsgesetz wird erstmals rechtssicher festgeschrieben, was ein Elektromobil ist. Dabei wurde auf eine technologieoffene Definition geachtet, die sowohl batteriebetriebene als auch Brennstoffzellenfahrzeuge mit einschließt. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Kennzeichnung von entsprechenden PKW und ermächtigt die Kommunen, Bevorrechtigungen bei der Nutzung von Zufahrten, Parkplätzen und Sonderstreifen, wie zum Beispiel Busspuren, für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuführen. Für Kommunen ist es künftig möglich, Parkraum für Elektrofahrzeuge zeitlich begrenzt, aber kostenlos freizugeben, insbesondere wenn diese Parkplätze mit einer Ladesäule versehen sind.

Im parlamentarischen Verfahren wurden drei zentrale Änderungen an dem Gesetz vorgenommen. Aus Sicht der SPD war es besonders wichtig, dass das Gesetz aufgrund der schwierigen Vorhersagbarkeit des Fortschritts flexibel bleibt. Daher ist es ein besonderer Erfolg, dass nun alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2018, eine Evaluation durchgeführt wird. Die Gültigkeitsdauer des Gesetzes wurde auf Initiative der SPD auf das Jahr 2026 begrenzt. Außerdem sind auch die Elektromobile erfasst, die zwar die Gewichtsobergrenze überschritten haben, aber noch mit dem PKW-Führerschein geführt werden dürfen.

Dieses Gesetz bildet einen Meilenstein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende im Verkehr.“