Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringen wir die Wärmewende weiter voran.

Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten gilt das ab 2024, bei Bestandsgebäuden sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt – also 2026 für große Städte und 2028 für kleinere Kommunen. Dann haben Hauseigentümer:innen Klarheit über die konkreten Möglichkeiten bei ihnen vor Ort.

Dabei haben wir das Gesetz in den parlamentarischen Verhandlungen noch einmal deutlich verbessert und vom Kopf auf die Füße gestellt. Die Option der grüne Gase wird nun deutlich stärker berücksichtigt, die Technologieoffenheit bleibt somit gewahrt. Dadurch steht ein möglichst breiter Werkzeugkasten zur Verfügung, um sozialverträglichen und effektiven Klimaschutz im Gebäudesektor voranzubringen. Diesen Weg werden wir noch in diesem Jahr mit dem Wärmeplanungsgesetz fortsetzen.

Um unserer sozialen Verantwortung noch weiter Rechnung zu tragen, werden wir zudem den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten fördern. Und um Mieter:innen zu schützen, begrenzen wir Mietsteigerungen nach Heizungstausch auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter.

Informationen SPD-Bundestagsfraktion: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/info_klimaneutrales-heizen.pdf