Andreas Rimkus, einer der wenigen Handwerksmeister im Deutschen Bundestag, hat heute anlässlich der Änderung der Handwerksordnung eine Rede im Parlament gehalten und für die SPD-Bundestagsfraktion dargelegt, wieso die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 aktuell zulassungsfreien Branchen des Handwerks wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.

Dabei handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben. Seit der letzten Novelle 2003 hat sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert. Diese Veränderungen machen eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich.

Das Handwerk ist ein Zukunftsmotor unserer Volkswirtschaft und überzeugt in Deutschland durch Kompetenz und Qualität. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 aktuell zulassungsfreien Handwerksbranchen wird die Qualität und das Prinzip der „Guten Arbeit“ im deutschen Handwerk weiter stärken und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden verfestigen. Der heute im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf sieht einen Bestandsschutz für bestehende Unternehmen vor ist das Ergebnis eines Dialogs mit Handwerksverbänden, Unternehmen und Gewerkschaften.

Sehen sie hier die Rede von Andreas Rimkus:

Link zur Rede in der Mediathek des Deutschen Bundestages: https://dbtg.tv/fvid/7406789