„Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, für das ich in der meiner Fraktion federführend inhaltlich verantwortlich zeichne, haben wir im Deutschen Bundestag ein weiteres Instrument zur Sicherung der Energieversorgung auf den Weg gebracht. Damit bringen wir Kohle- und Ölverstromung in Stellung, um nötigenfalls Gas in der Stromerzeugung einsparen zu können. Durchsetzen konnten wir, dass dass insbesondere die KWK-Gaskraftwerke der allgemeinen Versorgung und damit auch die Stadtwerke geschützt bleiben. Somit bleibt die Fernwärmeversorgung sichergestellt und die Kosten werden nicht künstlich in die Höhe getrieben. Mit dem Entschließungsantrag nehmen wir außerdem die Bundesregierung in die Pflicht, so dass die Eingriffe in die Personalplanung der Kraftwerke, die sich aus dem Gesetz ergeben, nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausfallen.
Mit dem Gasspeichergesetz, dem LNG-Beschleunigungsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz ist dies nun bereits das vierte Krisengesetz im Bereich der Energieversorgung, von dem wir wünschten, wir würden es nicht benötigen.“