Andreas Rimkus begrüßt die Vorschläge von Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) für ein Pflegezeitgesetz
Viele Menschen stehen vor großen Problemen, wenn enge Angehörige wie Partnerinnen oder Eltern plötzlich krank und pflegebedürftig werden. Ihnen fehlen oft Zeit und finanzielle Mittel. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat deshalb ein neues Pflegezeitgesetz auf den Weg gebracht, damit sich die Pflege von Angehörigen besser mit der Berufstätigkeit vereinbaren lässt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, haben künftig einen Rechtsanspruch auf zehn freie Arbeitstage im Jahr. Dafür erhalten sie vom Staat Lohnersatzleistungen – wie etwa beim Kinderkrankengeld. So können sie sich – finanziell abgesichert – die notwendige Zeit nehmen, um alle notwendigen Schritte einzuleiten, wenn Angehörige plötzlich schwer erkranken und pflegebedürftig werden. Darüber hinaus erhalten pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch darauf, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre deutlich zu reduzieren, ohne dies individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln zu müssen. Auch wenn sterbende Angehörige schon betreut werden, z.B. in einem Hospiz, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für den Zeitraum von drei Monaten reduzieren.
Um einen möglichen Einkommensverlust aufgrund von Pflege oder Sterbebegleitung auszugleichen, sollen Angehörige Anspruch auf ein zinsloses Darlehen erhalten. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt: Pflege ist keine Privatsache. Wir wollen diejenigen unterstützen, die sich nicht nur um sich selbst, sondern auch um andere kümmern. Das neue Pflegezeitgesetz ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.