Andreas Rimkus MdB

Düsseldorf profitiert zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes. Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro vereinbart, die den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll.Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde nunmehr konkretisiert und eine entsprechende erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt.

Demnach sollen die Entlastungen für Düsseldorf ab dem 01. Januar 2015 jährlich rund 15 Mio. Euro betragen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (6 Mio. Euro) sowie aus einem höheren Anteil für die Gemeinden an der Umsatzsteuer (9 Mio. Euro).

Dazu erklärt Andreas Rimkus, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Düsseldorf:
“Die Zusagen aus Berlin stellen für Düsseldorf eine sehr wichtige Unterstützung dar und werden von mir in jeder Hinsicht begrüßt. Insbesondere die Vertreter der nordrhein-westfälischen SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen bereits erfolgten landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss.

So kamen auch die zwischen den beiden Koalitionspartnern auf Bundesebene vereinbarten Soforthilfen nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen zustande. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Diese Beharrlichkeit wird sich nunmehr zu Gunsten von Düsseldorf auszahlen. Als nächster Schritt muss nun eine schnelle Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes erfolgen.

Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es dann für die Kommunen Entlastungen in Höhe von jährlich insgesamt fünf Milliarden Euro durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch den Bund geben.“