Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns im Bundestag gekümmert.
Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
Wer hat Anspruch?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden? Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.