Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zum Elterngeld Plus erklärt der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Heute haben wir mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Elterngeld Plus einen weiteren Schritt in Richtung Familienarbeitszeit getan“, freut sich der Düsseldorfer SPD-Abgeordnete Rimkus. Zum 01. Juli 2015 werden die Möglichkeiten für junge Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren, erweitert.

„Das Elterngeld Plus entlastet junge Eltern: Sie werden flexibler in ihrer Planung nach der Geburt eines Kindes, und Arbeitgeber verlieren ihre gut ausgebildeten Fachkräfte nicht mehr an die Familienphase – die Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug macht es möglich. Dabei profitieren alle Familienformen gleichermaßen, unabhängig davon, ob als Paar oder alleinerziehend“, erklärt Rimkus weiter.

Mit dem Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange wie bisher gleichzeitig Elterngeld beziehen und erwerbstätig sein. Wer dabei wie lange und für wie viele Stunden die Arbeitszeit reduziert, ist den Eltern freigestellt. Eine partnerschaftliche Aufteilung wird jedoch belohnt: vier zusätzliche Partnerschaftsbonusmonate erhalten Eltern, die ihre Arbeitszeit vier Monate lang gemeinsam auf 25 bis 30 Stunden wöchentlich reduzieren.

Eine Flexibilisierung gibt es für einen Zeitabschnitt von bis zu 24 Monaten der Elternzeit, wenn dieser zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen wird – sei es zur Einschulung, in turbulenten Familienphasen oder bei Umbrüchen im Leben des Kindes.

„Auch die Alleinerziehenden werden gestärkt. Diese können nun auch die Partnermonate und die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen, wenn sie die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Die Voraussetzungen dafür richten sich nach der Lebensrealität: wer mit einem Kind alleine in einem Haushalt lebt und somit Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag hat, erhält die zusätzlichen Monate Elterngeld Plus.

Davon profitieren vor allem Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Alleinerziehenden stellen – insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes. Damit erkennen wir Ein-Eltern-Familien als das an, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört“, erklärt Andreas Rimkus abschließend.