Der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus begrüßt das am 20. August vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen: „Das verabschiedete Gesetz ist der richtige Schritt, weitere Entlastungen müssen folgen. Ich setze mich im Bundestag weiter entschieden für die finanzielle Entlastung der Kommunen von den Sozialausgaben und die Stärkung der kommunalen Investitionskraft ein.“
Gestern wurde im Bundeskabinett ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Kommunen bis 2017 jährlich eine weitere Milliarde zur Sicherung ihrer kommunalen Aufgaben erhalten. „Wir in der SPD-Bundestagsfraktion setzen uns weiter für eine deutliche Entlastung der Kommunen von den steigenden Sozialausgaben ein“, so Rimkus. Jeweils 500 Millionen Euro werden über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt, weitere 500 Millionen über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose. Damit wird die Unterstützung zielorientiert den Kommunen in besonderen Notlagen gerecht.
Die jährliche Entlastung um eine Milliarde Euro ist ein Schritt, dem weitere Entlastungen folgen müssen. Zielmarke bleibt für die SPD eine Entlastung von fünf Milliarden Euro jährlich, nachdem das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten ist.
Die Aufstockung des Sondervermögens Kinderbetreuungsaufbau in den Jahren 2016 bis 2018 um insgesamt 550 Millionen Euro ist zu begrüßen. Auch hier gilt, dass die Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze bei entsprechendem Bedarf mehr Mittel beanspruchen kann als die zusätzlichen 30.000 Plätze. Soweit dies erforderlich werden sollte, wird die SPD auf einer entsprechenden Finanzierung bestehen, wie dies auch im Koalitionsvertrag verabredet ist.
Neben den erhöhten Investitionsmitteln ist eine Beteiligung an den dauerhaft belastenden Betriebskosten für die Kommunen unerlässlich. Die den Ländern im Rahmen des Gesetzes zugewiesenen, erhöhten Umsatzsteueranteile von jährlich 100 Millionen Euro in 2017 und 2018 stellen deshalb den Weg dar, mit dem der Bund den Kommunen helfen will.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Länder und Kommunen haben damit Planungssicherheit. Die SPD Bundestagsfraktion erwartet, dass Mittel zur Unterstützung der Kommunen auch tatsächlich dort ankommen und ungeschmälert von den Ländern weitergeleitet werden.