Lesen Sie hier meine Haltung zur Abstimmung zu den Gruppenentwürfen zum Thema „Sterbebegleitung“ …

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag geht es um die fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfe zum Thema „Sterbebegleitung“.

Ich habe mich bereits sehr frühzeitig entschieden und bin Unterstützer des Gruppenentwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Kerstin Griese (SPD), Michael Brand (CDU/CSU), Kathrin Vogler (Die Linke), Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und weitere Abgeordnete setzen sich in ihrem Gesetzentwurf dafür ein, geschäftsmäßige Hilfe beim Suizid unter Strafe zu stellen.

Dieser Gesetzentwurf beschreitet einen Weg der Mitte. Er ändert nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich an der bestehenden Rechtslage. Der Suizid und die Beihilfe dazu bleiben auch in Zukunft straffrei. Mir persönlich geht es darum, die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen oder Einzelpersonen zu unterbinden, die die Suizidassistenz bewusst und gewollt zum regel¬mäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen und geschäftsmäßig die Selbsttötung fördern.

Die Suizidbeihilfe, wie sie beispielsweise von Vereinen wie „Sterbehilfe Deutschland“ angeboten wird, darf sich niemals als „normale Dienstleistung“ etablieren, die eine zusätzliche Nachfrage erzeugt. Diese Gefahr sehe ich, wenn ich mir die Praxis in einigen europäischen Nachbarländern wie in Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz anschaue. Dort werben Sterbehilfevereine in Alten- und Behindertenheimen für ihr Angebot.

Unser von Abgeordneten aller Fraktionen vorgeschlagenes Gesetz steht für Selbstbestimmung. Ich will keine Gesellschaft, in der Menschen sich rechtfertigen müssen, wenn sie weiter leben möchten. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schützt den Einzelnen vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen. Mir ist wichtig: Die Achtung vor dem Leben gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben. Wir müssen die Menschen daher auf diesem letzten Weg besser begleiten.

Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, wie sie in der Hospizarbeit, der Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken stattfindet, ist nach der von uns vorgeschlagenen gesetzlichen Neuregelung nicht strafbar. Ganz im Gegenteil – gestern wurde die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessert und somit gestärkt. Dies gilt ebenfalls für die ethisch begründete Gewissensentscheidung von ÄrztIn und PatientIn im Einzelfall, die so weit gehen kann, dass die MedizinerIn der PatientIn hilft, einen für sie nicht mehr erträglichen Leidenszustand zu beenden.

Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum unverändert erhalten bleibt. Entscheidend ist, dass die Absicht der ärztlichen Tätigkeit nicht der Suizid ist, sondern das Lindern von Schmerzen und Leid. Die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist aus meiner Sicht der richtige Weg – nicht die Ausweitung der Hilfe zum Sterben oder gar die Hilfe zum Töten. Wir wollen den Raum für Gewissensentscheidungen erhalten, aber es dürfen keine Anreize für die Selbsttötung geschaffen werden. Wir wollen eine sorgende Gesellschaft.

Mit den besten Grüßen
Andreas Rimkus MdB