Andreas Rimkus mit Elektroroller

Andreas Rimkus mit Elektroroller

„Der Aufschlag der Bundesregierung zum Elektromobilitätsgesetz ist zu begrüßen, doch kann dies nur der erste Schritt sein.“

„Ich freue mich über den ersten Aufschlag des Ministers mit dem neuen Gesetzesentwurf Elektromobilität zu fördern“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für Elektromobilität im Verkehrsausschuss Andreas Rimkus. Der Abgeordnete begrüßt, dass sowohl Akkumobilität als auch der Brennstoffzellenantrieb in die Definition des Kabinettsentwurfs aufgenommen wurden. „Beide Technologien bergen erhebliches Innovationspotential, daher sollten wir technologieoffen sein und den Markthochlauf beider Antriebsformen gleichermaßen fördern.“

Rimkus stellt jedoch fest, dass insbesondere Akkumobilität im urbanen Raum attraktiv ist, da batteriebetriebene Fahrzeuge nur über relativ geringe Reichweiten verfügen und sehr leise sind. „Ich selbst fahre einen Elektroroller und bin begeistert, wie flexibel, leise und ökologisch ich mich damit in meiner Heimatstadt Düsseldorf bewegen kann. Zwei-, Drei- und Vierräder mit Versicherungskennzeichen werden von dem Entwurf nicht erfasst. Das sehe ich kritisch“, so Rimkus.

In dem Entwurf ist für Hybridfahrzeuge eine Mindestreichweite des Elektroantriebes von 30 Kilometern und ab 2018 eine von 40 Kilometern vorgesehen. Hier wünscht sich Rimkus ein ambitionierteres Vorgehen und fordert, die Reichweite ab 2018 höher anzusetzen.

Kommunen ist es zukünftig möglich, Parkraum für Elektrofahrzeuge zur kostenlosen, höchstens vierstündigen Nutzung freizugeben, besonders wenn diese Parkplätze mit einer Ladesäule versehen sind. Der SPD Abgeordnete schlägt vor, Carsharing-Fahrzeuge von dieser Regelung auszunehmen. „Carsharer können nicht gewährleisten, dass das Fahrzeug dort nicht länger als vier Stunden steht. Darüber müssen wir in der parlamentarischen Beratung sprechen.“

Rimkus betont, dass dieses Gesetz nur der erste Schritt sei. Er weist darauf hin, dass darüber hinaus noch viel Arbeit zu tun ist, um die Menschen für Elektromobilität stärker zu begeistern und den Lade- und Tankinfrastrukturausbau zu fördern. Daher fordert er mit gutem Beispiel voran zu gehen und dem „Hamburger Modell“ zu folgen. Dies sieht im Öffentlichen Dienst eine Begründungsklausel bei der Beschaffung von PKW und Nutzfahrzeugen unter 3,5 Tonnen vor. Wenn das benötigte Fahrzeug täglich bis zu 80 Kilometer zurücklegen soll und die Fahrt an einer Ladestation beendet werden kann, soll ein Elektrofahrzeug bevorzugt werden, wenn dennoch auf ein Automobil mit herkömmlichem Verbrennungsmotor zurückgegriffen wird, muss dies gesondert begründet werden. „Dies halte ich für eine sinnvolle Möglichkeit auch in der Verwaltung die Energiewende im Verkehr mitzugestalten“, lobt Rimkus.