Hören Sie hier den Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden verkehrspolitischen Sprecher Andreas Rimkus im Live-Interview mit SWR Aktuell zu den Überlegungen der Bundesregierung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen für den Straßenverkehr.

 

Hintergrund:

Andreas Rimkus mit Elektroroller

Andreas Rimkus mit Elektroroller

Die aktuelle gesetzliche Regelung sieht vor, dass motorisierte Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, wie Kraftfahrzeuge behandelt werden müssen und somit für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung benötigen. Dies sieht unter anderem einen Führerschein und Versicherungsschutz vor. Darüber hinaus ist das Fahren auf Gehwegen für diese Fahrzeuge untersagt. Daher lassen sich viele Elektrokleinstfahrzeuge nur im privaten Raum nutzen. Im Jahr 2009 wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen und Segways durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen. Dies könnte bald auch für andere E-Fahrzeuge gelten, da seit Januar auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013 gilt. Darunter fallen zahlreiche elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge. Das Bundesverkehrsministerium prüft dazu gegenwärtig eine Studie des Bundesamtes für Straßenbau (BAST), um zu sehen welche Kleinstfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen und welche, aus beispielsweise Sicherheitserwägungen, nicht zu gelassen werden können.