Vor dem Geburtshaus Düsseldorf: Andreas Rimkus MdB mit Isabelle Rosa-Bian (Leitung Geburtshaus, rechts neben Andreas Rimkus) und Vertreterinnen der Initiative „Elternprotest Düsseldorf“
Themen waren die Wahlfreiheit von Schwangeren und die Arbeitssituation von Hebammen
Im Rahmen der Führung durch das Geburtshaus erläuterte Andreas Rimkus auch die verschiedenen politischen Maßnahmen, die in den letzten Monaten auf Bundesebene ergriffen worden sind, um die Arbeitssituation von Hebammen zu verbessern.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu bedarf es eines vielfältigen Angebots. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sollen sich Schwangere auch dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt zu bringen. Freiberufliche Hebammen sind für alle werdenden Mütter ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine sehr deutliche Haltung: Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und Familien im Land und muss daher verhindert werden. Deshalb haben wir in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD die folgende Formulierung aufgenommen:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Insbesondere zwei Problemstellungen sind in der letzten Zeit zu einer großen Herausforderung für den Hebammenberuf und damit die Angebotsvielfalt bei der Geburtshilfe geworden. Zum einen ist die Vergütung von Hebammenleistungen in der Vergangenheit nicht ausreichend genug gewesen und zum anderen sind die Hebammen bei stagnierenden Einkommen mit immer höher werdenden Beiträgen für ihre Berufshaftpflichtversicherung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation der Hebammen in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Bereits im Juni 2014 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung ab dem 1. Juli 2014 finanziell zu entlasten. Dazu wurden die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, zusätzliches Geld bereitzustellen, um die Hebammen zu entlasten und besser zu vergüten. Dabei wurden auch für solche Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, zusätzliche Mittel bereitgestellt. Dadurch wurde sichergestellt, dass auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, durch die Haftpflichtprämien nicht überlastet werden. Ab dem 1. Juli 2015 wird diese beschlossene Übergangsregelung durch einen generellen Sicherstellungszuschlag ersetzt. Damit wird dauerhaft gewährleistet, dass auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, die Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanzieren können. Durch den Sicherstellungszuschlag können die betroffenen Hebammen dauerhaft entlastet werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe und den Schutz der Wahlfreiheit von Schwangeren. Die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen wird zukünftig Rechnung getragen. Bei der Vergütung der Hebammen sind zukünftig auch Kostensteigerungen bei der Berufsausübung zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Berufshaftpflichtprämien zählen.
In den vergangenen Jahren sind die Versicherungsprämien für freiberuflich tätige Hebammen erheblich angestiegen. Dabei geht ein wesentlicher Teil der Schadensregulierungskosten auf die Regressforderungen der Kranken- und Pflegeversicherung zurück. Ein weiteres wichtiges Ziel der Koalition in Berlin besteht insofern darin, die Versicherungsprämien für freiberufliche Hebammen dauerhaft zu stabilisieren und bezahlbar zu machen. Dies wird erreicht, indem die Haftpflichtversicherungen gesetzlich von der Pflicht befreit werden, Regresszahlungen im heutigen Umfang an die Krankenkassen leisten zu müssen. Der Verzicht auf Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber der Haftpflichtversicherung wird ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung der Arbeit von Hebammen sein. Das Bundeskabinett hat vor diesem Hintergrund einen entsprechenden Gesetzesentwurf (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der am 05. März 2015 in erster Lesung im Parlament beraten wurde.
„Diese Maßnahmen der Bundespolitik sind ein wichtiger Beitrag, um die wertvolle Arbeit der Hebammen dauerhaft zu unterstützen. Die Hebammen haben mich auch zukünftig an Ihrer Seite“, so Andreas Rimkus.
Das Geburtshaus Düsseldorf und die Initiative „Elternprotest Düsseldorf“ haben den Besuch der Politik auch genutzt, um sich für die Förderung des Geburtshauses durch die Stadt Düsseldorf zu bedanken. Die Ampel-Kooperation aus SPD, Bündnis90/Grüne und FDP hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2015 im Düsseldorfer Stadtrat finanzielle Mittel für eine Koordinierungsstelle und Hebammenvermittlung im Geburtshaus Düsseldorf bereitgestellt.
Zum Abschluss des Besuches sprach Andreas Rimkus dem Geburtshaus seine herzlichen Glückwünsche aus: Vor 20 Jahren hat das Geburtshaus seine Arbeit in Düsseldorf – damals noch im Stadtteil Derendorf – aufgenommen.