Der Koalitionsausschuss mit VertreterInnen von SPD, CDU und CSU hat am Sonntag, den 06.09.2015, in Berlin folgende Entscheidungen für weitere konkrete Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingspolitik beschlossen:

Deutschland ist in diesen Monaten das Zielland einer nie gekannten Zahl von Flüchtlingen, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen. Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland diesen Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität. Die Koalition hat sich auf ein Maßnahmenbündel geeinigt, das vor allem Länder und Kommunen unterstützt.

Klar ist aber auch, dass die Gesellschaft diese Herausforderung nur bewältigen kann, wenn es Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (Bürgerkriege, Destabilisation ganzer Staaten und terroristische Gefahren) gibt und Hilfe für die Nachbarländer der Krisengebiete erbracht wird. Vor allem bedarf es innereuropäischer Solidarität und einer gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Das steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.

Der Koalitionsausschuss hat sich am Sonntagabend deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asyl- Situation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt.

Im Einzelnen bedeutet das unter anderem:

Bund, Länder und Kommunen

Asylverfahren einschließlich von Rückführungen beschleunigen

  • Priorität haben weiterhin die Beschleunigung der Asylverfahren und der Abbau der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) anhängigen Verfahren, u. a. durch die zügige Besetzung der bereits beschlossenen neuen Stellen und der unbürokratischen Gewinnung weiteren Personals für Entscheidungskapazitäten.
  • Bei der Bundespolizei werden 3000 zusätzlich Stellen für die kommenden drei Jahre geschaffen.
  • Kosovo, Albanien und Montenegro werden durch Gesetzesänderung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.
  • Die Höchstdauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen kann bis zu sechs Monate betragen – entsprechend verlängert sich die Residenzpflicht.
  • Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern verlängert sich der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Ende des Verfahrens und der in der Regel darauf folgenden Rückführung.

Menschenwürdige Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen:

Der Bund wird Länder und Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000 winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge verstärkt unterstützen. Er wird Ländern und Gemeinden alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und die Kosten für die Herrichtung übernehmen. Soweit Bundesliegenschaften nicht zur Verfügung stehen, wird der Bund die Schaffung der erforderlichen Plätze finanziell angemessen unterstützen.

In einem Beschleunigungsgesetz soll für einen befristeten Zeitraum für die Bewältigung der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssituation die Abweichung von geltenden Regelungen oder Standards ermöglicht werden. Die Länder werden ihrerseits zu entsprechenden Regelungen ermuntert.

Fehlanreize beseitigen:

Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen soll so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden, und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Die Höchstdauer zur Aussetzung von Abschiebungen wird von 6 auf 3 Monate reduziert.

Entlastung der Kommunen: 

Der Bund wird zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im Haushalt 2016 um 3 Milliarden Euro erhöhen und Ländern und Kommunen weitere 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Über die Einzelheiten der Verwendung wird mit den Ländern bis zum 24. September 2015 Einvernehmen erzielt.

Integration:

Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten. Um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen frühzeitig und zielgerichtet zu unterstützen, wird die Koalition die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und für die berufsbezogene Deutschförderung und für qualifiziertes Personal in den Jobcentern entsprechend dem steigenden Bedarf aufstocken.

Alternativen zum Asylweg:

Für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) will die Koalition die Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland schaffen. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

Sozialen Wohnungsbau ausbauen:

Der Bund wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.

Freiwilliges Engagement:

Das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist von unschätzbarem Wert. Die Koalition wird diese Arbeit unterstützen und beim Freiwilligendienst des Bundes bis zu 10.000 zusätzliche Stellen einrichten.

Quelle: www.spdfraktion.de

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses als PDF-Dokument zum Download

Link zu SPD.de – Deutschland heißt Willkommen