In dieser Woche haben wir das neue Wohngeld im Bundestag beschlossen. Ab dem 1.1.2023 soll die Reform in Kraft treten. Und das wird sich ändern:
Wir passen die Kriterien fürs Wohngeld so an, dass künftig nicht mehr nur 600.000 Haushalte profitieren, sondern ganze zwei Millionen. Heißt: Wenn Ihr wenig Einkommen habt, z.B. den Mindestlohn bekommt, und Eure Wohnkosten kaum stemmen könnt, dann könnt Ihr voraussichtlich spätestens ab nächstem Jahr Wohngeld beantragen.
Wir erweitern nicht nur den Kreis der Berechtigten, wir verbessern auch das Wohngeld selbst: Statt 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro im Monat! Das entspricht einer Steigerung von mehr als 100 Prozent. Neben den höheren Sätzen liegt das vor allem daran, dass künftig auch die Heizkosten pauschal bezuschusst werden und eine Klimakomponente dafür sorgt, dass Kosten von etwaigen Modernisierungsmaßnahmen nicht nur Euer Konto belasten.
Wohngeld könnt Ihr übrigens nicht nur beantragen, wenn Ihr zur Miete wohnt, sondern auch dann, wenn Ihr als Eigentümer:in in Eurer eigenen Wohnung wohnt. Auch hier werden verschiedene Kriterien herangezogen, sodass sich nicht pauschal sagen lässt, wer Wohngeld bekommt und wer nicht.
Ob Ihr beim aktuellen Wohngeld antragsberechtigt seid, könnt Ihr aber auf der Website des Bundesbauministeriums über den Wohngeldrechner erfahren. Wichtig: Der Rechner bezieht sich (noch) nicht auf das neue Wohngeld, hier ist noch ein wenig Geduld gefragt.