Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert. Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle.

Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit muss ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern, haben in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz.

Mach mit beim Aktionstag Mitbestimmung der AfA. Verabrede Dich am 4. November mit Deinen Kolleginnen und Kollegen, kontaktiert die AfA und die Gewerkschaften und setzt gemeinsam in Eurer Stadt ein Zeichen für die betriebliche Mitbestimmung. Egal ob Info-Stand, Kundgebung, Podiumsdiskussion oder Vernetzungstreffen – wichtig ist, dass wir uns organisieren.

Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.

  • Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle. Deswegen wollen wir das Initiativrecht in der Mitbestimmung auf deutlich mehr Bereiche ausweiten. Datenschutzregelungen, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb, Weiterbildung und Klimaschutz sollten aktiv von Betriebsräten mitgestaltet werden können. Transformation trifft vor allem die Beschäftigten. Deshalb braucht es gesetzliche Mitbestimmungs-Tatbestände für Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb.
  • Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit muss schnell ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bzw. Schwerpunktabteilungen. Wir wollen den Kündigungsschutz von Initiator*innen noch weiter verbessern. Dies gilt insbesondere auch für befristet Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen und Beschäftigte in der Probezeit. Darüber hinaus braucht es für Betriebsräte effektive Unterlassungsansprüche bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte durch die Geschäftsleitung. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern oder ignorieren, haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.
  • Gleichberechtigung ist ein demokratisches Prinzip. Deshalb ist dem Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Auch die Berichtspflicht des Arbeitgebers in Bezug auf das Entgelt und entsprechende Maßnahmen zur Reduktion der Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern muss gesetzlich festgeschrieben werden. Um darüber hinaus gleichstellungspolitische Fortschritte durchzusetzen, ist das Betriebsverfassungsgesetz diesbezüglich weiterzuentwickeln. Dabei ist zu prüfen, wie eine Regelung der Freistellung ausgestaltet sein muss, um eine gleichberechtigte Mitwirkung an den Aufgaben des Betriebsrats sicherzustellen.
  • Eine neue Richtlinie der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, mittelfristig für ein Tarifbindungsniveau von 80% zu sorgen. Betriebsräte sind ein entscheidender Eckpfeiler, um dieses Ziel zu erreichen. Um betriebliche Mitbestimmung selbstverständlich zu machen, setzen wir uns dafür ein, dass in betriebsratslosen Betrieben einmal im Jahr eine Versammlung stattfinden muss, in der über die Möglichkeit der Gründung und die Arbeit eines Betriebsrats informiert wird.

www.mehr-mitbestimmung.de