Peer Steinbrück MdB / Walburga Benninghaus MdL / Jens Geyer MdL / Andreas Rimkus MdB
Abgeordnete aus Düsseldorf und Mettmann begrüßen den jüngsten Beschluss des Regionalrats Düsseldorf zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 und zum Rhein-Ruhr-Express:
Rückenwind für die Region und für einen zügigen und positiven Abschluss der Prüfung zugunsten eines RRX-Haltepunktes in Düsseldorf-Benrath!
Im jüngst vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wird der geplante Rhein-Ruhr-Express als das für die Bürgerinnen und Bürger in NRW wichtigste Verkehrsprojekt auf der Schiene in der Premium-Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ gelistet und weist ein außerordentlich gutes Nutzen-Kostenverhältnis von 1,8 auf. Die hohe Priorisierung des Rhein-Ruhr-Express im BVWP 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit unserer Schieneninfrastruktur und für die Bahnnutzerinnen und –nutzer in der Region.
Das Bundesverkehrsministerium hat mit der Veröffentlichung des Entwurfs zum BVWP 2030 zugleich angekündigt, dass ein RRX-Haltepunkt in Düsseldorf-Benrath Gegenstand einer nun anstehenden Sensitivitätsbetrachtung ist. In dieser Sensitivitätsbetrachtung werden volkswirtschaftliche, demographische sowie technisch-funktionale Fragestellungen untersucht. Je nach Ausgang der Sensitivitätsbetrachtung kann der RRX-Haltepunkt in Benrath ebenfalls in die höchste Priorisierungsstufe „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ aufsteigen und damit realisiert werden.
Da ein RRX-Halt in Düsseldorf-Benrath nicht nur für die in Düsseldorf lebenden Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, sondern der Bahnhof Benrath auch eine außerordentlich hohe Bedeutung für den Schienenverkehr im Südkreis Mettmann und den betroffenen Städten Hilden, Monheim und Langenfeld hat, wurde das Thema auf der jüngsten Sitzung des zuständigen Verkehrsausschuss des Regionalrats Düsseldorf am 14. April 2016 behandelt. Der Regionalrat Düsseldorf ist das für den westlichen und südlichen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf zuständige Regionalparlament und bündelt die gemeinsamen politischen Interessen der Region. Der Verkehrsausschuss des Regionalrats Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 14. April einen Beschluss gefasst, in dem er einen zügigen Abschluss der anstehenden Sensitivitätsbetrachtung und eine Aufwertung des RRX-Haltepunktes Benrath in den Vordinglichen Bedarf fordert.
Andreas Rimkus: „Als Bundestagsabgeordneter für den Düsseldorfer Süden und als Verkehrspolitiker habe ich mich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für einen RRX-Halt in Benrath engagiert. Auf Grund der Initiativen von Oberbürgermeister Thomas Geisel und mir hat uns das Bundesverkehrsministerium zugesichert, dass die neusten Daten zur Bevölkerungsentwicklung im Düsseldorfer Süden sowie die jüngsten städtebaulichen Perspektiven in Benrath und Garath in die anstehende Sensitivitätsbetrachtung einbezogen werden. Beim RRX-Halt in Benrath geht es uns aber nicht nur um Düsseldorfer Interessen, sondern um ein optimales Ergebnis für die Region und unsere Nachbarn im Südkreis Mettmann. Mein Dank gilt daher insbesondere auch der SPD-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf, die mit ihrem Einsatz die wichtigen verkehrspolitischen Ziele in unserer Region unterstützt und sich durch den Beschluss im Regionalrat mit Nachdruck für einen RRX-Haltepunkt in Benrath stark macht. Das stärkt uns auch in Berlin den Rücken.“
Peer Steinbrück: „Der Ausbau des Schienenverkehrs im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird Nordrhein-Westfalen spürbar voran bringen. Ein Anschluss an den Rhein-Ruhr-Express über den Haltepunkt Düsseldorf-Benrath ist für die Menschen im Südkreis Mettmann von wesentlicher Bedeutung. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung des Regionalrates. Bereits in meiner Zeit als Ministerpräsident von NRW wurde eine schnelle Verbindung zwischen den Ballungszentren Köln, Düsseldorf, Duisburg und Dortmund von zehntausenden Fahrgästen gewünscht. Dass nun auch die Planungen für den Gleisausbau auf der RRX-Strecke zwischen Leverkusen und Langenfeld vorangehen, freut mich. Ich hoffe, dass bald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wird, das die Interessen der Fahrgäste und Anwohner gleichermaßen berücksichtigt.“
Walburga Benninghaus: „Der RRX ist das wichtigste Verkehrsprojekt für unsere Region. Der RRX soll den Verkehr zwischen den Großstädten an Rhein und Ruhr erheblich verbessern und das ist für alle Berufspendler auch dringend erforderlich. Der Haltepunkt Benrath wäre für uns alle ein Gewinn und ein großer Schritt zu mehr Qualität, Komfort, Schnelligkeit und vor allem Pünktlichkeit.“
Jens Geyer: „Eine positive Entscheidung wäre ein starkes und gutes Signal für die Menschen in Hilden, Langenfeld und Monheim, die den Schienenverkehr nutzen müssen.“
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren.
Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Bestandteil ist ebenfalls die bis Montag, den 02. Mai 2016 laufende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung (www.bvwp2030.de). Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag.
Der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 umfasst derzeit verkehrliche Investitionen in Höhe von rund 264,5 Milliarden Euro. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember 2016 im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.