„Wir bringen heute das Herkunftsnachweisregistergesetz auf den Weg und setzen damit einen Teil der Renewable Energy Directive II in nationales Recht um. Und das ist auch gut so, denn damit gibt es nun Herkunftsnachweise nicht mehr nur für Strom, sondern auch für Gas und Wärme bzw. Kälte.
Viele von Ihnen wissen: Die Sektorkopplung im Dienste der Energiewende ist meine Leidenschaft, ich bin zudem Wasserstoffbeauftragter meiner Fraktion, und obwohl – oder gerade weil – ich als Elektromeister beruflich von der Stromseite komme, weiß ich: Die Energiewende wird auf einem Bein nicht stehen können, es braucht neben dem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energie und der Elektrifizierung eben auch erneuerbare Moleküle.
Ich danke dem Ministerium für den guten Aufschlag, und ich möchte ganz besonders Ingrid Nestle von den Grünen und Konrad Stockmeier von der FDP sowie unseren Mitarbeiter:innen danken, es waren wieder sehr konstruktive und fruchtbare Verhandlungen und ich glaube, wir haben den Text unter Einhaltung des Struck’schen Gesetzes noch einmal ein ganzes Stück verbessert.
Mit den neuen Herkunftsnachweisen wird es nun beispielsweise für Erzeuger grünen Wasserstoffs erstmals möglich sein, grünes Gas zertifiziert gegenüber seinen Kund:innen zu vermarkten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem regelrechten Wasserstoffmarkt.
Dabei verbessern wir mit den Änderungen am Gesetzesentwurf die Rechtssicherheit in Bezug auf Herkunftsnachweise in gemischten Netzen, und schaffen die Grundlage dafür, dass künftig auch beispielsweise Grubengas in die Systematik mit einbezogen werden kann. Besonders wichtig ist mir auch die Berücksichtigung von unvermeidbarer Abwärme, die beispielsweise als Nebenprodukt in Industrieprozessen anfällt. Ich komme als Stadtwerker aus der Kommunalwirtschaft, ich weiß, welches erhebliche Potenzial darin liegt – aber ich weiß eben auch, dass das kein Selbstläufer und mit teilweise erheblichem Aufwand verbunden ist. Und deshalb ist es gut, dass über die Herkunftsnachweise nun ein zusätzlicher Anreiz für die Nutzung dieser Energie etabliert wird, die ja ansonsten ungenutzt abgeblasen würde.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zur Frage der Definitionskriterien verlieren, die uns immer dann beschäftigt, wenn es um grünen Wasserstoff geht. Seit mehr als zwei Jahren diskutiere ich in den unterschiedlichsten Kontexten über den Delegated Act zu Art. 27 der RED II, mit dem eben jene Kriterien festgelegt werden sollten. Es ist milde gesagt wirklich äußerst bedauerlich, dass es auf EU-Ebene noch immer keine Einigung dazu gegeben hat. Stillstand hilft niemandem, seit zwei Jahren fordere ich ein schnelles Ergebnis in der Sache. Ich weiß, dass sich auch die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzt, und ich möchte sie ausdrücklich darin bestärken. Die EU-Kommission muss hier endlich liefern und einen mehrheitsfähigen und pragmatischen Kompromiss vorlegen. Die Transformation – nicht nur auf der Strom-, sondern auch auf der Molekülseite – ist von existenzieller Bedeutung für Deutschland und die EU. Das gilt im Kontext der Zeitenwende mehr denn je.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalition wird die weitere Entwicklung natürlich eng verfolgen und die Instrumente kontinuierlich weiterentwickeln, um die Energiewende und die Sektorkopplung voranzutreiben. Ich bin jedenfalls davon überzeugt, wir gehen heute mit dem Herkunftsnachweisregistergesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Bevor ich nun mich empfehle, lassen Sie mich Ihnen deshalb die Zustimmung empfehlen – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und bleiben Sie gesund!“
Rede von Andreas Rimkus MdB [für die 73. Sitzung des Bundestages am 1. Dezember 2022 zu Protokoll gegeben]
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Dezember 2022, nach Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchsserfassungs- und Abrechnungsverordnung (Drucksachen 20/3870, 20/4231, 20/4445 Nr. 8) ab.