Der 9.11.2018 ist ein guter Tag für die Pflege, denn heute wurde im Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Dazu erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus: „Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir unser Versprechen um und verbessern spürbar und zeitnah die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürfte und ihre Angehörigen.
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir ein klares Zeichen, dass wir es ernst meinen mit Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Die SPD hat erfreulicherweise in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Damit kommt der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient hat – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden.
Wir verbessern sofort die Personalausstattung in der Krankenhaus-Pflege. Künftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Hierfür gibt es keinen Deckel, sodass wir mit einer deutlichen Personalaufstockung rechnen. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus vollständig refinanziert.
Mit der Auslagerung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen sorgen wir für eine vollständige Kostenerstattung und mehr Transparenz.
Für Krankenhäuser wird der Strukturfonds für weitere vier Jahre bis 2022 fortgesetzt, sodass jährlich 500 Mio. Euro für strukturverbessernde Vorhaben aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Anstelle des Pflegezuschlags werden 200 Mio. Euro in die Landesbasisfallwerte überführt und kommen damit allen Krankenhäusern zugute. Weitere 50 Mio. Euro werden für die Förderung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern in ländlichen Regionen bereitgestellt.
In der Altenpflege werden 13.000 zusätzliche Stellen von den Krankenkassen finanziert. Pflegebedürftige werden hierfür finanziell nicht weiter belastet. Zur Finanzierung werden 640 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass endlich auch bei der Honorierung der häuslichen Krankenpflege Tariflöhne von den Krankenkassen anerkannt und bezahlt werden müssen.
Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige werden schnell Verbesserungen im Alltag spüren. Fahrtkosten für ambulante Behandlungen für pflegebedürftige oder behinderte Patienten gelten künftig generell als genehmigt. Es entfällt das langwierige Genehmigungsverfahren. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.
Pflegende Angehörige können künftig nach ärztlicher Verordnung eine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen. Der zu Pflegende kann entweder in der Rehaklinik betreut werden oder die Krankenkasse muss für die Zeit des Aufenthalts eine Versorgung koordinieren. Wir rechnen damit, dass künftig mehr pflegende Angehörige die Möglichkeiten der Reha nutzen.“
Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege
WAS HABEN WIR GEMACHT? Wir haben mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die größte Reform in der Pflege seit über 10 Jahren durchgesetzt und beenden das Gewinnprinzip in der Pflege. Wir stärken die Pflege in den Krankenhäusern
Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Damit entfällt der bisherige Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen.
Ab sofort wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Die bisherige Obergrenze für zusätzliche Mittel fällt weg.
Auch die Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal werden ab sofort vollständig von den Krankenkassen refinanziert – nicht mehr nur zur Hälfte – und das bereits für das Jahr 2018.
Von 2019 – 2024 werden die Krankenkassen jährlich bis zu 70 Millionen Euro bereitstellen, um Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Ebenso übernehmen die Krankenkassen künftig die vollständigen Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe.
Der Krankenhausstrukturfonds wird fortgeführt und für Universitätskliniken geöffnet, wenn sie mit anderen Kliniken kooperieren. Der Fonds finanziert Strukturverbesserungen im Krankenhausbereich in den Bundesländern.
Wir stärken die Altenpflege
13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen werden künftig durch die Krankenkassen finanziert, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch finanziell belastet werden.
Die Pflegeversicherung fördert künftig von 2019 bis 2021 Investitionen in digitale Maßnahmen in der stationären und ambulanten Altenpflege, z.B. zur Entbürokratisierung.
Außerdem stellt der Bund für die Jahre 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, um Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Für die ambulante Pflege haben wir endlich die volle Anerkennung von Tarifen erreicht. Tarifbedingte Personalkostensteigerungen werden in Zukunft von den Krankenkassen bezahlt.
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen sich Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nicht mehr von der Kasse genehmigen lassen. Sie gelten immer als genehmigt und werden auch bezahlt.
Wir stärken pflegenden Angehörigen den Rücken
Pflegende Angehörige können künftig stationäre Reha-Leistungen für sich in Anspruch nehmen, ohne dass vorher ambulante Leistungen durchgeführt worden sind. Die Krankenkassen werden die Kosten dafür nach Genehmigung genauso übernehmen wie die Kosten für die temporäre Unterbringung der Person, die der betroffene Angehörige pflegt.