Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Gerade jetzt während der Corona-Pandemie zeigt sich: Wir dürfen das Kindeswohl nicht aus den Augen verlieren. Kinder haben eigene Rechte. Die Stimme von Kindern muss stärker gehört werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken Kinder und ihre Familien. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Das politische Vorhaben darf gerade jetzt nicht auf Eis gelegt werden. Im Gegenteil: Wann, wenn nicht jetzt? Wir erleben doch alle, wie Kinder derzeit leiden, weil ihr Leben massiv eingeschränkt ist. Kita und Grundschule sind Lern- und Teilhabeorte und nicht nur da, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu organisieren.

Kinderrechte im Grundgesetz würden für die Zukunft den Grundstein dafür legen, dass die Belange von Kindern und ihrer Familien ganz anders berücksichtigt werden können. Wie wir mit unseren Kleinsten und ihren Familien umgehen, entscheidet über die Zukunft unserer Gesellschaft. Das dürfen wir gerade während der Krise nicht vergessen. Für Deutschland ist unser Ziel, eine sozialdemokratische Grundsicherung, die alle Kinder finanziell absichert und ihnen umfassende Teilhabechancen zusichert. Die SPD-Fraktion fordert seit Jahren, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vereinbart, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf von unserer SPD-Justizministerin Christine Lambrecht auf Grundlage der Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt vor. Die Union blockiert dieses Vorhaben und das schon seit Jahren.

Ich fordere die CDU/CSU auf, endlich den Weg frei zu machen für das Gesetzgebungsverfahren und die Blockadehaltung zu beenden.“

 

Der Weltkindertag am 20. November ist der jährliche Feiertag für starke Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Rechte von Kindern nicht nur an diesem Gedenktag, sondern auch an allen anderen Tagen im Jahr sichtbar sind. Sie müssen ausdrücklich im Grundgesetz geregelt werden, damit endlich und unmissverständlich klar ist, dass das Kindeswohl und die Interessen von Kindern stets vorrangig zu berücksichtigen sind.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie schreibt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Eine Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Verfassung wäre nur folgerichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark. Denn jeder Tag sollte Kindertag sein.