Sehr geehrter Herr/Frau Präsident/-in,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich spreche ja regelmäßig vor Ihnen zum Thema Reduktion von Emissionen im Verkehr. Auch der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet Maßnahmen, die wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Energiewende im Verkehr sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Klimaziele sind klar! Bis 2050 wollen wir eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 erreichen. Sektorenübergreifend sollen CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gesenkt werden. Dies schaffen wir jedoch nur, wenn wir beim Ausbau der erneuerbarer Energien vorankommen und die Energieeffizienz steigern.
Um diese Ziele jedoch zu erreichen, müssen wir auch im Verkehrssektor besser werden. Der von Barbara Hendricks vorgelegte Klimaschutzplan gibt uns klare Hausaufgaben. Er mahnt uns im Verkehrsbereich 10 Mio. t CO2-Äq. einzusparen. Das setzt uns unter enormen Handlungsdruck, doch diese Herausforderung nehme ich gerne an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz bekennen wir uns zu den genannten Zielen und wollen die Steuerbegünstigung für Erdgas (CNG/LNG) über das Jahr 2018 hinaus verlängern. So soll nach dem aktuellen Entwurf eine Verlängerung bis Ende 2026 beschlossen werden, wobei die Begünstigung ab 2024 schrittweise verringert werden soll. Ausgenommen von der Verlängerung ist nach dem Kabinettsentwurf Autogas. Hierzu wird es noch weitere Beratungen geben, da sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag und auch der Bundestag in einem Antrag auf eine Verlängerung sowohl von Erd- als auch Flüssiggas verständigt haben. Dies schließt die Laufzeit und die Höhe der Steuervergünstigung ein. Kern unserer Politik sollte es sein vor allen Dingen die Technologien zu fördern, die im Zuge der Kraftstoffwende – hin zu erneuerbaren Kraftstoffen, wie EE-Strom, EE-Wasserstoff oder EE-Gas – Integrationsmöglichkeiten bieten. Deshalb ist es auch folgerichtig, wenn wir Autogas, das vor allen Dingen auch hilft die NOx-Werte in unseren Städten zu reduzieren über 2018 hinaus fördern. Erfreulich ist, dass wir bei Autogas schon eine gute Marktdurchdringung haben, die bereits jetzt auf unseren Straßen hilft Emissionen zu reduzieren. Mit überschaubaren Kosten zur Umrüstung, bietet Autogas die Möglichkeit für Menschen, die sonst nicht das nötige Kleingeld haben sich neue emissionsarme Technologien anzuschaffen, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Daneben sieht der Gesetzesentwurf vor, Steuerbegünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer an das EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie anzupassen. Auch bei der Förderung des ökologischen ÖPNV setzen wir Akzente und stellen Elektrofahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, künftig steuerlich mit Oberleitungsomnibussen und Schienenbahnen gleich.
Ich finde, das klingt nach einem Strauß guter Nachrichten und glaube, dass wir damit den Weg in die richtige Richtung einschlagen.
Vielen Dank!