Die Luftverkehrswirtschaft ist ökonomisch aktuell fast auf Null. Linienverkehr findet so gut wie nicht mehr statt. Das trifft auch die Flughäfen, deren Einnahmeverluste dramatisch sind.
Es sei richtig, die Lufthansa zu stützen, stellt Andreas Rimkus fest. „Die Flughafeninfrastruktur und die dort Beschäftigten sind allerdings ebenfalls systemrelevant“, so der MdB aus Düsseldorf, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.
Fakt ist, dass die Flughäfen offen sind, weil sie eine Betriebspflicht haben. Fakt ist auch, dass es so gut wie keine Flugbewegungen gibt, die üblicherweise meist stabile Ertragslage der Airports zwangsläufig auf ein absolutes Minimum gesunken ist. Sorgen machen insbesondere die sogenannten Vorhaltekosten. „Um einen Flughafen betriebsbereit zu halten, müssen viele Leistungen, zum Beispiel im Bereich der Flughafensicherheit, am Airport einfach weiterlaufen, ob ein Flieger kommt oder nicht“, erläutert Arno Klare, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages.
Dies ist teuer. Allein in Düsseldorf fallen rund 10 Millionen pro Monat an. Beim größten deutschen Airport, Frankfurt, ist es rund das Vierfache. „Wer bestellt, sollte auch bezahlen“, folgert Rimkus. Und weiter: „Es ist richtig, dass die Flughäfen als Bestandteil der kritischen Infrastruktur der Daseinsvorsorge weiter offen sind. Allerdings sollte sich diese Notwendigkeit auch in Überweisungen an die Flughafengesellschaften ausdrücken.“ In Rede stehen rund 170 Mio. für die wichtigsten deutschen Flughäfen. Die Frage ist, wer für die Vorhaltekosten aufkommen soll. Alle Flughäfen sind mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand. Der Bund ist lediglich an drei Airports unmittelbar beteiligt – Köln/Bonn, München und an den Plätzen in Berlin, Tegel und Schönefeld. Allerdings resultiert die Betriebspflicht aus einer Verordnung des Bundes. „Uns schwebt eine geteilte Verantwortung vor“, so die beiden Bundestagsabgeordneten. Der Bund sei in der Pflicht, ebenso die Bundesländer und natürlich auch die jeweiligen Anteilseigner. Letztere sind oft Kommunen oder Landkreise, also strukturell unterfinanzierte Gebietskörperschaften, die in der Covid 19-Krise schon jetzt zusätzlich finanziell erheblich unter Druck stehen. Geteilte und solidarische Verantwortung bedeute also ganz konkret, dass der Unterstützungsumfang des Bundes umso größer sein müsse.
„Wir brauchen ein Soforthilfeprogramm für die Airports, weil die sonst untergehen werden, mit allen Konsequenzen für den gesamten Luftverkehr in Deutschland und die mit ihm verbundenen Wertschöpfungsketten “, so Rimkus. Darüber hinaus muss überlegt werden, wie die Flughafengesellschaften mittel und langfristig gestützt werden können. Die zahlreichen Schutzschirme können momentan für die Airports nicht aufgespannt werden. „Das sollte sich ändern“, fordert Klare. Es müsse auch mittelfristig ein Flughafenkonzept für die Post-Corona-Zeit entwickelt werden.