Der Bund stellt Kliniken drei Milliarden Euro zur Modernisierung und Digitalisierung sowie für Personalkosten zur Verfügung. Zudem erhalten Eltern mehr Krankentage für ihre Kinder.
Mehr Geld für die Stärkung der Krankenhäuser: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität in deutschen Kliniken profitieren. Das Gesetz, das am Freitag im Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde, setzt das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aus dem Konjunkturpaket um. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung vor allem in Krankenhäusern ist.
Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen.
Teil des Gesetzes ist auch, dass Eltern von erkrankten Kindern unterstützt werden: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 wird von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, werden unterstützt: Bis zum Ende des Jahres werden die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Viele Maßnahmen des Schutzschirms für die Pflege werden über den 30. September hinaus verlängert. So kann beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld weiterhin bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
Mit dem Gesetz „leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas.
Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes im Überblick:
Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Fonds durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Fonds finanziert werden.
Unterstützungen für Eltern und Pflegende
Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert.
Das Krankenhauszukunftsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf