Der Aussschuss für Bauen und Wohnen des Deutschen Bundestags hat die Bundesregierung in einem Beschluss aufgefordert zu prüfen, ob das das von der Großen Koalition eingeführte Baukindergeld zukünftig auch für den Erwerb von Anteilen von Wohnungsbaugenossenschaften in Anspruch genommen werden kann. Hierzu erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:
„Wohnen ist die soziale Frage in unseren Großstädten. Ich freue mich daher sehr, dass es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, bei den parlamentarischen Beratungen zur Wohnraumförderung in Deutschland gegenüber der Bundesregierung die offizielle Prüfung der Öffnung des Baukindergelds auch für genossenschaftliches Wohnen durchzusetzen. Ich habe mich schon länger dafür eingesetzt, dass mit dem von der Union geforderten Baukindergeld nicht nur der Kauf von privatem Immobilieneigentum gefördert wird, sondern auch der Eintritt in eine Wohnungsbaugenossenschaft zum Einzug in eine Genossenschaftswohnung. Als Mitglied im NRW-Landesvorstand des Deutschen Mieterbundes und früherer Wohnungspolitiker im Düsseldorfer Stadtrat weiß ich, wie wichtig unsere Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland sind, um Menschen mit bezahlbaren Wohnungen zu versorgen.
Die Öffnung des Baukindergeldes für genossenschaftliches Wohnen wäre ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis. Düsseldorfs OB Thomas Geisel und die SPD-Ratsfraktion haben in den letzten Jahren die Zusammenarbeit von Stadt und Düsseldorfer Wohnungsbaugenossenschaften gestärkt und das Düsseldorfer Bündnis genossenschaftliches Wohnen initiiert. Die Wohnungspolitik von OB Geisel und der SPD-Ratsfraktion stellt sicher, dass in Düsseldorf wieder verstärkt neue Genossenschaftswohnungen gebaut werden können. Wenn das Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile geöffnet werden würde, könnten wir erreichen, das Familien mit Kindern zukünftig auch finanzielle Unterstützung beim Einzug in eine Genossenschaftswohnung erhalten. Ich erwarte von der Regierung eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung der entsprechenden Öffnung des Baukindergeldes.“