Mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (Beschluss Bundeskabinett am 15.05.) und der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), standen diese Woche zwei sozialdemokratisches Herzensanliegen auf der politischen Agenda.

Zur Einführung von Mindestvergütungen für Auszubildende und zur Erhöhung der BAföG-Leistungen erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Als Geselle und Handwerksmeister ohne Abitur und Studium freue ich mich über die konkreten Beschlüsse für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die Verbesserung der Lebens- und Ausbildungsbedingungen von jungen Menschen treibt mich seit jeher politisch an. Daher ist es auch mein Anspruch als sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter, den konkreten Alltag von jungen Menschen in ihrer beruflichen Bildungssituation zu verbessern.

Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag eine Milliarde Euro für eine umfassende BAföG-Reform vereinbart wurde. Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf. Das war auch wichtig, denn die Förderzahlen beim BAföG sind rückläufig und wir erreichen längst nicht mehr alle, die diese Unterstützung brauchen, um die Ausbildung und das Studium ihrer Wahl auch aufnehmen zu können. Wir erhöhen deshalb den Wohnzuschlag, die Bedarfssätze, den Förderungshöchstsatz, die Einkommensfreibeträge und den BAföG-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die zehntausenden Studierenden und Studieninteressierten am Hochschulstand Düsseldorf werden konkret von diesen Beschlüssen profitieren.

Das vom Deutschen Bundestag gestern beschlossene Gesetz zur BAföG-Reform sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Pro-zent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht. 

Nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung beschlossen hat, kann nun auch die parlamentarische Beratung dieser wichtigen Maßnahme beginnen.

Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MAV) war eine der Bedingungen der SPD für den Eintritt in die Große Koalition. Auszubildende leisten in den Betrieben ordentliche Arbeit und haben ein Recht auf anständige Bezahlung. Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden wird aufgrund von guten Tarifverträgen ordentlich bezahlt. Aber nicht in allen Berufen und Regionen. Mit der Mindestausbildungsvergütung sorgen wir nun dafür, dass auch Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, ihre Auszubildenden angemessen bezahlen müssen.

Wir konnten erreichen, dass die MAV mit fortschreitender Ausbildung deutlich steigt und sie über dem Vorschlag der zuständigen CDU-Bildungsministerin liegt.

Die Mindesthöhe ist jetzt mit 515 Euro festgelegt und wird sich bis ins dritte Lehrjahr um 35 Prozent erhöhen. Die Mindestvergütung für Azubis wird vielen jungen Erwachsenen helfen: Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen 115.000 Azubis aktuell weniger als 500 Euro monatlich.

Konkret wird sich die Mindestausbildungsvergütung in den kommenden Jahren wie folgt entwickeln: 

       1. Ausbildungsjahr  2.Ausbildungsjahr  3. Ausbildungsjahr

2020  515 Euro                608 Euro (+18%)           695 Euro (+35%)

2021  550 Euro           ca. 649 Euro (+18%)    ca. 743 Euro (+35%)

2022  585 Euro           ca. 690 Euro (+18%)     ca. 790 Euro (+35%)

2023  620 Euro          ca. 732 Euro (+18%)      ca. 837 Euro (+35%)

 

All dies ist neben dem deutlichen Impuls für mehr Bildungsgerechtigkeit auch ökonomisch der richtige Schritt. Eine Stärkung der Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten wird sich positiv auf Wirtschaftswachstum und Wohlstand in Deutschland auswirken. Denn gute Bildungs- und Gerechtigkeitspolitik ist auch gute Wirtschaftspolitik!“