„Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgt dem Struckschen Gesetz, das zeigt die Verständigung der Koalitionsfraktionen zu diesem so wichtigen Instrument. Das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis ist ein starkes und sozialdemokratisch geprägtes Signal für Klimaschutz, Beschäftigung und Wirtschaft. Der Ausbau insbesondere der Wind- und Solarenergie kann nun neue Fahrt aufnehmen. Besonders freue ich mich über die Einigung zur EEG-Umlagebefreiung beim Wasserstoff. Damit beseitigen wir ein erhebliches Investitionshemmnis und schaffen Planungssicherheit, damit diese so wichtige Energiewendetechnologie schneller und effektiver zum Einsatz gebracht werden kann. Das ist eine gute Grundlage für Arbeits- und Ausbildungsplätze, eine wirtschaftlichen Erfolg und mehr Klimaschutz.“, erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus.
“In herausfordernden Verhandlungen konnten wir zahlreiche weitere Verbesserungen erreichen. Einer der für mich wichtigsten Punkte ist dabei die Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage. Mit zwei verschiedenen Mechanismen – einer Vollbefreiung und einer deutlichen Absenkung über die sog. „Besondere Ausgleichregelung“ – gibt es flexible Optionen für die Produzenten und damit deutliche bessere Bedingungen für die dringend benötigten Investitionen in diesem Bereich. Dabei war es mir besonders wichtig, dass wir für die im Weiteren zu erarbeitende Verordnung zur konkreten Umsetzung auf die Beteiligung der Abgeordneten im Bundestag bestanden haben – auch hier machen wir unseren Gestaltungsanspruch deutlich.
Auch bei Mieterstrom und gewerblichen PV-Dachanlagen gibt es gute Nachrichten: Mit einer auskömmlichen Vergütung, einer spürbaren Entbürokratisierung und der Einführung eines Quartiersansatzes machen wir den Mieterstrom attraktiver. Durch die Erleichterung der Eigennutzung von Solarstrom und die Öffnung für Mieterstrommodelle werden auch die Mieterinnen und Mieter von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können.
Der Zubau gewerblicher PV-Dachanlagen bleibt ebenfalls attraktiv: Die Grenze für die Auktionspflicht bleibt bei 750 kWp; eine gute Nachricht für die Solarindustrie. Spürbare Erleichterungen beim solaren Eigenverbrauch, der unter 30 kWp künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit werden wird, runden das durchweg positive Bild bei der Solarenergie ab.
Auch die Pioniere der Energiewende können aufatmen: Altanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren Förderung ausläuft, können ohne unverhältnismäßige Anforderungen an die Messtechnik und ohne EEG-Umlage wirtschaftlich weiterbetrieben werden. Durch Verbesserungen am sog. „Atmenden Deckel“ wurde zugleich sichergestellt, dass der Zubau von privaten Dachanlagen langfristig zu attraktiven wirtschaftlichen Bedingungen möglich bleibt.
Es gilt jetzt, im 1. Quartal 2021 den Pfad für einen mit dem EU-Klimaziel für 2030 kompatiblen EE-Ausbau aufzuzeigen. Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion unseren Beitrag dazu leisten und uns weiter für einen ambitionierten und flächendeckenden Ausbau einsetzen – denn nur mit den Erneuerbaren Energien können wir die Energiewende ökonomisch erfolgreich, sozialverträglich und ökologisch verantwortungsvoll umsetzen.