„Ich freue mich riesig, dass der Antrag der Landeshauptstadt Düsseldorf und der beteiligten Projektpartner bewilligt wurde. Dank der hervorragenden Vorarbeit der Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft kann die vernetzte und automatisierte Mobilität in Düsseldorf nun mit über neun Millionen Euro gefördert werden“, so Andreas Rimkus. Grundidee des Vorhabens ist die praxisnahe Erprobung neuer Technologien zur Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation sowie das automatisierte Fahren verschiedener Verkehrsträger im digitalen Testfeld Düsseldorf.

„Düsseldorf beweist mit dem erfolgreichen Förderantrag seinen hervorragenden Innovationsgeist. Mit den konkreten Feldversuchen in Düsseldorf leisten wir einen bundesweit bedeutenden Beitrag für die zukünftige Markteinführung von neuen Mobilitätslösungen. Die Bürgerinnen und Bürger und die innovationsgeleiteten Unternehmen werden von den Erfahrungen vor Ort profitieren können“, so die Bewertung von Andreas Rimkus.

Aber nicht nur technische Fragen dominieren das Thema. Das vernetzte und automatisierte Fahren wirft auch Fragen der Ethik und des Datenschutzes auf.

Bereits vor einigen Wochen hat Andreas Rimkus daher das Bundesverkehrsministerium im Zusammenhang mit dem vernetzten und automatisierten Fahren um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt nun vor. Wie Rimkus fordert auch die mit dem Vorgang befasste Ethik-Kommission eine zufriedenstellende Ausgestaltung der technischen Rahmenbedingungen automatisierter Fahrzeuge, sodass Zuteilungen von Zuständigkeiten zwischen Mensch und Maschine als auch eine angemessene Übergangszeit für die Fahrzeugsteuerung im Bedarfsfall gewährleistet sein müssen.

Die Haftung und die Verantwortung in vernetzten Mobilitätssystemen wird sich weiter verschieben und ist unter den relevanten Akuteren und Bereichen klar aufzuteilen. Darauf muss auch das Haftungsrecht durch Neuregelungen und Anpassungen bestehendes Rechts reagieren. Auf Nachfrage von Andreas Rimkus verweist das Bundesverkehrsministerium ferner darauf, dass eine weitreichende Prüfung und Evaluation des bestehenden Haftungsrechts in Anbetracht der zukünftigen Entwicklung im Jahr 2019 erfolgt.

Der Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer ist ebenfalls von besonderer Relevanz. Die Ethik-Kommission fordert praktikable Verfahren um Nutzerinnen und Nutzer dieser Technologie angemessen über die Folgen ihres Handelns zu informieren und entsprechende Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Hierfür brauchen wir das Zusammenspiel von innovationsfreundlichem Datenschutzes und datenschutzfreundlicher Innovation. Das bedeutet, es muss ein Ausgleich zwischen der Datensammlung und der informationellen Selbstbestimmung vorgenommen werden. Bei einer Einwilligung des Betroffenen können daher grundsätzlich Daten erhoben werden, jedoch ist deren zeitliche Speicherung auf ein Minimum zu begrenzen. Kurz: Eine Speicherung findet nur während des Wechsels der Fahrzeugführung, einer direkten Übernahmeaufforderung bzw. technischen Störung statt. Daten zum Fahrstil, zur Geschwindigkeit in einer bestimmten Situation etc. werden nicht erhoben. Die Bundesregierung plant daher die Einführung eines Datenpasses, welcher Nutzer über den Umfang, Häufigkeit, Datennutzung und Weitergabe der Daten aufklärt.

„Das vernetzte und automatisierte Fahren darf nicht zu einer Entmündigung der Autofahrerinnen und -fahrer führen, sondern muss als innovative Lösung gestaltet werden, die den Interessen aller Teilnehmenden im Verkehr nützt, zu mehr Sicherheit führt und sparsam mit Ressourcen umgeht. Ich bin der Ethik-Kommission dankbar, dass sie diese Position teilt. Politik und Regierung werden diese Aspekte bei der weiteren Gestaltung der Mobilität der Zukunft berücksichtigen“, so Andreas Rimkus abschließend.