Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt. Damit gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
„Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind. Das ist für viele Angehörige eine zusätzliche finanzielle Belastung in einer ohnehin schon schwierigen Situation. Wir wollen das ändern und den Angehörigen den Rücken stärken“, erklärt Andreas Rimkus, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Düsseldorf.
Künftig müssen Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt von Pflegebedürftigen beitragen — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.
„Außerdem wird mit dem Gesetz die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung von Menschen mit Behinderungen als fester Baustein der Inklusion verankert und mit mehr Geld ausgestattet“, betont Andreas Rimkus.
„Mit dem Gesetz haben wir ein Paket geschnürt, das Inklusion ein großes Stück voranbringt und Angehörige gezielt unterstützt“, so Andreas Rimkus abschließend.