Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer,

mich erreichen in den letzten Tagen zahlreiche E-Mails unter anderem von Gewerbetreibenden und Selbstständigen aus den verschiedensten Branchen, die auf Grund der Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie berechtigte Sorgen im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Existenz und die Zukunft der Arbeitsplätze in ihrem Betrieb haben.

Um auch diejenigen, die mich bisher noch nicht persönlich kontaktiert haben, mit wichtigen Informationen zu den bisher beschlossenen wirtschaftlichen Hilfemaßnahmen des Bundes zu versorgen, veröffentliche ich untenstehend eine – natürlich anonymisierte – Antwort an einen Geschäftsführer eines Düsseldorfer Unternehmens aus der Gastronomie mit entsprechenden Hinweisen zur empfohlenen Vorgehensweise.

Diese Hinweise beziehen sich ebenfalls auch auf Betriebe und (Solo-)Selbstständige aus den anderen Branchen und sind auch für betroffene Arbeitnehmer*innen in den Unternehmen von Bedeutung. Zudem füge ich unten weitere Dokumente sowie weiterführende Links bei, die eine detaillierte Übersicht über die momentan beschlossenen Maßnahmen beinhalten, die sich aktuell in der Umsetzung befinden.

Bitte lesen Sie sich die untenstehenden Informationen durch. Weitere Maßnahmen werden derzeit auf allen politischen und administrativen Ebenen vorbereitet. Dieser Homepage-Beitrag wird von uns laufend aktualisiert, sobald wichtige neue Informationen zu Hilfemaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte vorliegen. Bei Fragen und Anmerkungen stehen Ihnen mein Team und ich gerne zur Verfügung.

Alles Gute für Sie. Bleiben Sie gesund!

Mit besten und solidarischen Grüßen

Ihr

Andreas Rimkus MdB

 

Antwortschreiben zur wirtschaftlichen Lage von Unternehmen und ihrer Belegschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Stand 07.04.2020):

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich teile Ihre Sorge im Hinblick auf die existenziell schwierige Situation für viele Unternehmen und Beschäftigte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Bereits Mitte März hat der Deutsche Bundestag deswegen in Rekordzeit einen Schutzschild beschlossen, der Grundlage für weitere konkrete Hilfen für Unternehmen ist. Es folgen jetzt weitere Beschlüsse der Regierungen und Parlamente in NRW und im Bund sowie vor Ort in Düsseldorf.

Sie sprechen in Ihrer E-Mail auch die aktuellen Maßnahmen der Regierung und Behörden im Hinblick auf das öffentliche Leben an. Die Gesundheit und das Leben der Menschen und der Schutz insbesondere der älteren und vorerkrankten Bürgerinnen und Bürger stehen für uns alle an erster Stelle. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind daher eine notwendige Entscheidung zur Begrenzung der Corona-Entwicklung, so schwer sie im Einzelfall sicher auch sind. 

Ich arbeite im Bundestag gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion an Lösungen, die die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise beherrschbar machen und die Arbeit, Einkommen und Existenzen sichern werden. Auch mit dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Thomas Geisel stehe ich im engen Austausch. Ferner stehe ich zudem im Austausch mit der Stadtstparkasse Düsseldorf, um mich auch über die jetzt notwendigen praktischen Abläufe zur Liquiditätshilfe für Unternehmen vor Ort zu erkundigen. Politik, Regierung und Verwaltungen werden niemanden im Stich lassen. Ich bitte Sie, sich die beigefügten Informationen zu den kurzfristigen Sofortmaßnahmen des Bundes anzuschauen. Die Maßnahmen enthalten unter anderem auch konkrete Hilfen im Hinblick auf Steuerstundungen. Bitte prüfen Sie insbesondere auch, ob Sie von den neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur Liquiditätshilfe durch die KfW Gebrauch machen können. Bitte sprechen Sie auch mit Ihrer Hausbank darüber, da der Bund bzw. die KfW gegenüber den Hausbanken nun in einem sehr hohen Umfang Bürgschaften für die einzelnen Kredite übernehmen. Diese Liquiditätshilfen können von allen Unternehmen beantragt werden. Auch gibt es neue Regeln bzw. Fristen im Hinblick auf das Insolvenzrecht, die sich ebenfalls positiv auf die Praxis der Kreditvergabe der Banken auswirken werden. Die KfW hat die Hausbanken bereits über die neuen Kreditkonditionen in Kenntnis gesetzt, Anträge auf kurzfristige Liquiditätskredite können ab sofort bei den Hausbanken gestellt werden. Die Düsseldorfer Agentur für Arbeit steht Ihnen für alle Fragen rund um die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Verfügung und sichert eine zügige Bearbeitung der Anträge zu.

Die Stadt Düsseldorf hat zudem kurzfristig einen Unterstützungsfond zur Überbrückung kurzfristiger finanzieller Notlagen von Düsseldorfer Unternehmen eingerichtet. Dieser ist zunächst mit 500.000 Euro ausgestattet und soll dazu dienen, beispielsweise Veranstalter und andere Gewerbetreibende vor der Insolvenz zu bewahren. Das soll kein Ersatz für die von Bund und Land in Aussicht gestellten Hilfen, sondern eine Art Überbrückungshilfe sein, damit Unternehmen bis zur Zahlung dieser Hilfen überleben können. Das Verfahren soll unbürokratisch sein: Eine E-Mail an FinanzhilfeCorona@duesseldorf.de soll als Antrag reichen. Zudem stundet die Stadt auch Gewerbesteuerzahlungen sowie AWISTA-Gebühren.

Ich habe mich in den letzten Tagen gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion politisch  auch für Lösungen eingesetzt, die solchen Unternehmen und Solo-Selbstständigen helfen werden, für die ein kurzfristiger Liquiditätskredit auf Grund einer schwierigen oder sogar überhaupt nicht vorhandenen Rückzahlungsperspektive keine vertretbare Option ist. Für solche Fälle bedarf es Lösungen in Form von direkten und nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen des Staates. Der Einsatz hierfür hat sich gelohnt. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe wird unbürokratisch ausgezahlt und beträgt bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt online über die Länder beziehungsweise Bezirksregierungen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Milliarden Euro, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundeshaushalt bereitstellt. In NRW werden die Sofort-Hilfen des Bundes auch auf Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten erweitert. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können 25.000 Euro finanzielle Soforthilfe beim Land beantragen. Auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums sowie der Landesregierung NRW sind ab sofort Informationen zur Beantragung dieser Zuschüsse bereitgestellt. 

Anfang April hat die Bundesregierung ein weiteres Sofort-Programm für deutsche Unternehmen und die Sicherheit der dortigen Arbeitsplätze beschlossen. Dazu Bundesfinanzminister und Vize-Kanzler Olaf Scholz:

„Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt“, erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“

Die Kredite aus diesem zusätzlichen Programm sind zu 100% vom Bund bzw. der KfW verbürgt und können daher schnell und ohne umfangreiche Prüfung durch die Banken bewilligt und ausgezahlt werden. Zu den Details dieses Programms: 

–  Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

–  Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

–  Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

–  Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.

–  Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

–  Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. So kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Sollten die oben beschriebenen Maßnahmen und die noch kommenden Maßnahmen keine Hilfe für Ihr Unternehmen darstellen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir prüfen dann gerne, welche weiteren Regelungen noch in Betracht gezogen werden könnten. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Belegschaft viel Kraft und eine gute Zukunft und bleiben Sie gesund.

Mit besten Grüßen

Andreas Rimkus

Mitglied des Deutschen Bundestages

 

Weiterführende Informationen und Übersicht über die bisher beschlossenen Maßnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

Bundesfinanzministerium mit der Themenseite Corona-Krise und Maßnahmenpaket (Link zur Homepage)

NEU: Link zum Programm Sofortkredite für den deutschen Mittelstand (Bundesfinanzministerium, Stand: 07.04.2020)

NEU: FAQ der NRW-SPD mit allen Corona-Hilfemaßnahmen für Betroffene aus NRW (Stand: 31.03.2020)

NEU: Übersicht und FAQ der KfW-Bank zur Vorgehensweise bei der Beantragung von Liquiditätskrediten (Stand: 27.03.2020)

NRW Soforthilfe 2020 für Unternehmen und Selbstständige (Link zur Homepage)

Antragsstellung zum Corona NRW Soforthilfe Programm (Link zur Homepage)

NEU: Schutzschild für Beschäftigte & Unternehmen in Deutschland (Stand: 23.03.2020)

NEU: Sozialschutz-Paket / Zusammenhalten in der Krise (Stand: 23.03.2020)

Mitteilung der Bundesregierung: Schutzschild für Unternehmen und Beschäftigte (Stand: 19./20. März)

NEU: FAQ der SPD-Bundestagsfraktion: Wirtschaftliche und soziale Maßnahmen für Betroffene

Übersicht der Landeshauptstadt Düsseldorf: Corona-Hilfemaßnahmen für Düsseldorfer Unternehmen & Selbstständige

Link: Häufig gestellte Fragen zu den Corona-Hilfemaßnahmen (Link zur NRW-SPD)

Antrag Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise (Link zum PDF)