Wer auf ein E-Auto umsteigt, muss sicher sein können, dass das Fahrzeug überall in Deutschland schnell wieder aufgeladen werden kann. Das jetzt vom Deutschen Bundestag beschlossene Schnellladegesetz stellt dafür die Weichen: Der Bund kann nach Inkrafttreten 1.000 Standorte an Unternehmen ausschreiben, die dort öffentliche Schnellladehubs mit Leistungen über 150 Kilowatt errichten. Denn gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für lange Strecken entscheidend. Die Standorte werden sich sowohl an Bundesfernstraßen als auch in Städten und ländlichen Gebieten befinden. Das Modell der Ausschreibungen wird sicherstellen, dass auch dort Schnellladesäulen entstehen, wo dies für die Wirtschaft bislang nicht lukrativ war – wie beispielsweise abseits der Autobahnen. Mit einem Änderungsantrag sichern die Koalitionsfraktionen die Beteiligung des Bundestages im weiteren Umsetzungsprozess. Außerdem hat die SPD-Bundestagsfraktion sich dafür eingesetzt, dass bislang noch nicht bewirtschaftete Autobahnraststätten als neue Ladestandorte ausgeschrieben werden. Denn es gilt, beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur einen fairen Wettbewerb zu etablieren.

Angesichts einer Tagesordnung, die bis weit in die Nacht und die frühen Morgenstunden gereicht hat, hat Andreas Rimkus seine für gestern angesetzte Plenarrede zeitsparend zu Protokoll gegeben. Wir dokumentieren hier die schriftlich verfasste Rede zum Schnellladegesetz:

„Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eine erfolgreiche, sozialverträgliche und nachhaltige Energiewende ist die vielleicht wichtigste gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Unser Ziel heißt Klimaneutralität. Und mit diesem Schnellladegesetz und der vorhin bereits beschlossenen Umsetzung der RED-II haben wir heute gleich zwei sehr wichtige Meilensteine auf der Tagesordnung.

Es steht außer Frage, dass die Elektrifizierung möglichst vieler neuer PKW einen ganz entscheidenden Beitrag zur Verkehrswende leisten muss. Damit dies gelingt, darf die Ladeinfrastruktur nicht länger ein Flaschenhals sein. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz haben wir bereits im Februar das private Laden adressiert, nun bringen wir auch den flächendeckenden, bedarfsgerechten Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur voran. Dafür stellen wir im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung – das ist klotzen, nicht kleckern.

Ich danke insbesondere dem federführenden Berichterstatter meiner Fraktion, Mathias Stein, aber auch den Kollegen von der Union dafür, dass wir gemeinsam wichtige Verbesserungen am Gesetzesentwurf durchgesetzt haben. So finden nun nicht mehr nur die großen Platzhirsche, sondern auch KMU und regionale Akteure bessere Berücksichtigung – dafür haben wir die Anzahl der Ausschreibungslose erhöht. Als Kind der kommunalen Wirtschaft, als Stadtwerker, als Gewerkschafter ist mir dies besonders wichtig. Zudem haben wir die parlamentarische Beteiligung gestärkt, und wir sorgen im Sinne des Verbraucherschutzes mit der Berücksichtigung von unbewirtschafteten Raststätten für mehr Wettbewerb auch entlang der Bundesfernstraßen.

Damit ist das Ziel noch nicht erreicht, das ist auch klar. Als Elektromeister lege ich stets besonderen Wert darauf, dass wir parallel zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auch immer den notwendigen Ausbau der Stromnetze auf allen Ebenen mitdenken. Zugleich dürfen wir uns in der Gestaltung der Verkehrswende nicht nur auf neue PKW beschränken. Wir müssen auch den Bestand, den Schwerlast-, Flug-, Schienen- und Schiffsverkehr adressieren – dafür braucht es neben der Elektrifizierung auch Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe. Aber mit RED-II und Schnellladegesetz machen wir hier heute einen großen Schritt vorwärts. Das ist nicht nur wichtig für den Kilmaschutz und für sauberere Innenstädte, sondern auch als Perspektive für den Industrie- und Technologiestandort Deutschland.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und bleiben Sie gesund!“