Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die erhöhten Sätze werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um den betroffenen Branchen Planungssicherheit zu geben. Dies wurde heute im Bundestag beschlossen. Einige Branchen, wie etwa die Veranstaltungsbranche und die Gastronomie, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch immer stark betroffen. Was die Arbeitnehmer:innen und Unternehmen jetzt brauchen, ist Planungssicherheit. Deshalb verlängert die Ampel-Koalition die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022. Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes gelten weiterhin (ab dem vierten Monat 70 Prozent bzw. 77 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 Prozent bzw. 87 Prozent).
„Die Ampel-Regierung hält, was sie versprochen und wofür sich die SPD-Bundestagsfraktion immer stark gemacht hat: Wir lassen niemanden zurück und begrenzen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie so gut wie nur möglich. Das sichert Beschäftigung und Einkommen im Land und ist mit der beste Garant dafür, um nach Bewältigung der Pandemie wirtschaftlich wieder voll durchstarten zu können. Mein besonderer Dank gilt unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der mit aller Kraft für die Interessen der Arbeitnehmer*innen in Deutschland kämpft“, so der Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus.