Neuregelung des Energiesicherungsgesetzes erweitert den Handlungsspielraum der Bundesregierung, um schadhafte äußere Einflüsse auf die Energieversorgung abzuwenden und diese auch im Krisenfall sicherzustellen. Dazu erklären Nina Scheer MdB, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin und Andreas Rimkus MdB, zuständiger Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion:

Nina Scheer: „Putins völkerrechtswidriger Angriff auf die Ukraine hat die fossile Energiepreiskrise drastisch verschärft. Vor diesem Hintergrund passen wir das Energiesicherungsgesetz den Herausforderungen zur Sicherung der Energieversorgung an und sichern unsere Versorgungsinfrastruktur gegenüber möglichen Versuchen der Destabilisierung ab. Als allerletztes Mittel steht dem Staat auch das Mittel der Enteignung zur Verfügung. Unsere Demokratie ist wehrhaft und weiß sich auch gegenüber Angriffen auf unsere Energie-Infrastruktur abzusichern.“

Andreas Rimkus: „Gemeinsam mit Grünen und FDP haben wir den Gesetzesentwurf im Parlament noch einmal deutlich verbessert. Wir beschleunigen die Einführung der digitalen Plattform, mit der bei akuter Gasmangellage die Lastverteilung vorgenommen wird. Schneller als bisher vorgesehen erweitern wir den Schutzschirm für kritische Infrastruktur im Energiesektor durch neue Definitionen kritischer Komponenten und Funktionen. Und bei den außerordentlichen Preisanpassungsrechten haben wir neue Schranken und Leitplanken für Preiserhöhungen eingeführt, um Endkundinnen und -kunden im Krisenfall vor Missbrauch zu schützen und danach eine Wiederabsenkung der Preise herbeizuführen.

Besser wäre es, wenn wir diesen neuen Werkzeugkasten niemals zum Einsatz bringen müssten. Entsprechende Vorsorge zu treffen, ist jedoch die Aufgabe umsichtiger und vorausschauender Politik. Die Sicherstellung unserer Energieversorgung ist von fundamentaler Bedeutung für unser Land.“


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