Heute wird im Plenum des Deutschen Bundestages die Verlängerung der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. „Es geht voran!“, begrüßt der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher und Berichterstatter der SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss Andreas Rimkus die Entscheidung. Der neuerliche gefasste Beschluss steht im Kontext eines Bündels von Maßnahmen um die Ausbreitung der Elektromobilität im Straßenverkehr zu unterstützen.

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, der mit insgesamt 300 Mio. Euro bis 2019 gefördert werden soll. Zusätzliche werden 100 Millionen Euro zur öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen in die Hand genommen. Auch der Kauf von Elektromobilen, die nach dem 18. Mai dieses Jahres erworben wurden wird direkt mit 4000 Euro für vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3000 Euro für Hybridfahrzeuge gefördert. Die Kosten werden hälftig vom Hersteller und vom Bund übernommen.

Der heutige Beschluss sieht im Einzelnen vor, die Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern und zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstung zu erweitern. „Auch umgerüstete Fahrzeuge zu entlasten ist ein wichtiger Schritt. Der Beschluss fügt sich wunderbar in das Gesamtkonzept ein und ist wichtiger Bestandteil um Elektromobilität im Alltag bezahlbarer und attraktiver zu machen.“, erklärt Rimkus.

Zudem sollen Arbeitgeber sich durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.