Das Corona-Virus stellt den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft auf eine harte Probe. Gerade der SPD ist bewusst, dass die zusätzlichen Kosten für Schutzmaßnahmen und auch für soziale und digitale Teilhabe Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, vor besonders große Herausforderungen stellen. Sie haben in der Regel keine Reserven, um sich mit medizinischen Masken oder ihre schulpflichtigen Kinder mit gerade jetzt dringend benötigten digitalen Endgeräten zu versorgen. Gesundheitlicher Schutz und Teilhabe dürfen aber auch in der Pandemie niemals eine Frage des Geldbeutels sein. Die SPD-Bundestagsfraktion und allen voran der SPD-Sozialminister Hubertus Heil haben sich in den letzten Tagen und Wochen daher mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, die zusätzlichen Hilfen und Unterstützungen erhalten können, die ihnen die Folgen der Corona-Pandemie abverlangen. Mit Erfolg konnte die SPD die Widerstände bei CDU/CSU brechen und dafür sorgen, dass jetzt endlich auch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen zusätzliche Hilfen bekommen.

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der ihnen durch die COVID-19-Pandemie entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro. Außerdem gibt es unabhängig von der Grundsicherung für alle Familien/Alleinerziehende in Deutschland pro Kind einen Kinderbonus von 150 Euro, der bei Grundsicherungsempfänger*innen nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der bereits durch die Koalition verbesserte Zugang zur Grundsicherung für durch die Folgen der Pandemie in finanzielle Not geratene Bürgerinnen und Bürger wird bis zum 31.12. verlängert (Erhöhung des Schonvermögens auf 60.000/90.000 Euro zzgl. zu der privaten Altersvorsorge, Übernahme der kompletten Kosten der Wohnungsmiete). Dies hilft insbesondere Solo-Selbstständigen, die aktuell Leistungen der Grundsicherung beantragen.

Konkret hat die SPD außerdem dafür gesorgt, dass Menschen, die Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) beziehen und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zehn FFP2-Schutzmasken bzw. vergleichbare Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung erfolgt kurzfristig und pragmatisch. Die Betroffenen erhalten nun durch ihre Krankenkasse ein Schreiben, in dem sie über ihren Anspruch informiert werden. Mit diesem Schreiben können die Masken dann in Apotheken bei Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen, den Betroffenen entstehen keine Kosten. Die FFP2-Masken werden aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Auch für die digitale Teilhabe und damit die Bildung von Schülerinnen und Schülern, die in einem Haushalt mit Grundsicherungsbezug leben, konnte eine gerechte und zusätzliche Lösung gefunden werden. Bereits im vergangenen Sommer hat die Koalition dafür gesorgt, dass mit dem Digitalpakt Schule 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden, mit denen die Bundesländer dabei unterstützt werden sollten, die Ausstattung von Schulen mit digitaler Infrastruktur und digitalen Endgeräten vorzunehmen. Auch schon damals war damit der Auftrag verbunden, diese digitalen Endgeräte insbesondere bedürftigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Sofern aber eine Umsetzung dieser Maßnahme an Schulen noch nicht erfolgt ist, darf dies auf keinen Fall zu Lasten der Schülerinnen und Schüler gehen. Deswegen hat Bundesminister Hubertus Heil (SPD) der Arbeitsagentur für Arbeit und den Jobcentern eine aktuelle Weisung erteilt. Die Jobcenter werden die Kosten für ein benötigtes digitales Endgerät (z. B. Tablet, Notebook, Drucker) für bedürftige Schülerinnen und Schüler übernehmen, wenn kein solches Endgerät, insbesondere von Seiten der Schule, zur Verfügung steht. Die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern können diesen Bedarf beim Jobcenter geltend machen, der im Regelfall bis zu 350 Euro beträgt. Für die SPD steht fest, dass die Pandemie keinesfalls dazu führen darf, dass Kinder faktisch vom Schulunterricht und ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen werden. Gesundheitsschutz und das Rech auf Teilhabe gehen für uns Hand in Hand.