Die Folgen der Corona-Pandemie stellen Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und die gesamte Wirtschaft noch immer vor enorme finanzielle und soziale Herausforderungen. Der Bund hat – wie die anderen staatlichen und öffentlichen Ebenen auch – sehr schnell umfangreiche Hilfeprogramme auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu begrenzen. Ein Bestandteil dieser Hilfemaßnahmen waren auch Corona-Sonderprogramme der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum Stichtag 31.05. wurden aus Düsseldorf 695 Anträge mit einem Liquiditätsvolumen von 232 Millionen bewilligt.  Nun liegen neue Zahlen zum Stichtag 30.06.2020 vor.

Zu diesen aktuellen Zahlen sowie zu den in dieser Woche erreichten Verbesserungen bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Zwischen Ende Mai und Ende Juni sind rund 190 weitere Anträge von Unternehmen aus meinem Düsseldorfer Wahlkreis mit einem Umfang von 48 Millionen Euro durch die KfW bewilligt worden. Der Bund übernimmt für die KfW-Kredite eine Bürgschaft von bis zu 100%. Das Handeln von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Krise kommt damit auch direkt unserer Düsseldorfer Wirtschaft und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in unserer Stadt zugute. Gute Nachrichten gibt es diese Woche auch für alle Unternehmen und Selbstständige, die zu Beginn der Corona-Pandemie die Corona-Soforthilfe in Form von Zuschüssen des Bundes in Anspruch genommen haben. Anfang Juli hatte das Land NRW das Abrechnungsverfahren der ausgezahlten Corona-Soforthilfen gestartet. Dabei wurde von Seiten etlicher Betriebe vor allem kritisiert, dass die Unternehmen Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt waren, nicht mit der Corona-Soforthilfe verrechnen durften. Dies betraf zum Beispiel auch in Düsseldorf zahlreiche Beschäftigte in Unternehmen mit einem Minijob-Verhältnis, die auch während der Corona-Pandemie weiterbeschäftigt wurden. Diese Kosten können nunmehr auch mit der Corona-Soforthilfe verrechnet werden. Außerdem werden nun auch von den Betrieben und Selbstständigen erreichte Stundungsvereinbaren, beispielsweise bei Pacht- und Mietzahlungen, bei der Corona-Soforthilfe berücksichtigt.

Diese Verbesserungen bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe sind wichtig für die wirtschaftliche Lage in vielen Unternehmen und unterstreichen zudem, dass soziales und wirtschaftlich rationales Verhalten nicht durch praxisferne Regeln bestraft werden darf. Gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun reagiert und auch die Kritik aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten aufgegriffen hat.“