Fünf Jahre nach der ersten Absichtserklärung der vormaligen Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag, den 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts von Gebäuden beschlossen. Zur Verabschiedung des Gesetzes erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels, Andreas Rimkus und Klaus Mindrup:

Das Gebäudeenergiegesetz führt zusammen, was zusammen gehört: Die Energieeffizienz und die Energieversorgung von Gebäuden werden künftig in einem einzelnen, aufeinander abgestimmten Gesetzeswerk einheitlich geregelt. Das ordnungsrechtliche Nebeneinander von Energieeinsparverordnung, Energieeinspargesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gehört damit endgültig der Vergangenheit an.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Gebäudeenergiegesetz in der vergangenen Legislaturperiode noch an unterschiedlichen Vorstellungen der Koalitionsfraktionen gescheitert ist. Umso mehr freut es uns, dass wir den in dieser Legislaturperiode umfassend überarbeiteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Punkten weiter verbessern konnten – und ein Gesetz verabschiedet haben, das den Klimaschutz im Gebäudebereich spürbar voranbringen wird: Mit der Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, zusätzlichen Anreizen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien, dem forcierten Ausstieg aus fossilen Energieträgern und nicht zuletzt mit zahlreichen neuen, innovativen Ansätze geben wir Deutschland ein modernes Ordnungsrecht für eine zunehmend erneuerbare Energieversorgung von Gebäuden.

„Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir stets betont: Beim Klimaschutz muss die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb haben wir vereinbart, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand über die Vereinbarungen im Klimaschutzprogramm 2030 hinaus mit einer Solarüberprüfungspflicht weiter zu stärken. Konkret heißt das, dass Bund, Länder und Kommunen beim Neubau und umfassenden Sanierungsvorhaben prüfen müssen, ob sich solare Erträge sinnvoll nutzen lassen“, erläutert Timon Gremmels, der innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion für Solarenergie sowie für die Wärme und Effizienz von Gebäuden zuständig zeichnet. „Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, die Erneuerbaren Energien nicht nur in den sichtbaren öffentlichen Leuchtturmprojekten, sondern auch in der breiten Anwendung der Wärmeversorgung zur Geltung zu bringen. Deshalb haben wir vereinbart, Solaranlagen künftig insgesamt deutlich stärker anzureizen. Gerade die bislang nur unzureichend erschlossenen Mehrfamilienhäuser haben wir im Blick, für Anlagen mit Speicher gibt es einen zusätzlichen Bonus. Darüber hinaus werden auch die verbesserten Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan sowie für die Nutzung von Abwärme aus Abwässern dazu beitragen, den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren spürbar zu erhöhen. Und nicht zuletzt treiben wir auch den Ausstieg aus fossilen Energieträgern in der Wärmeversorgung voran: Das Verbot von neuen Ölheizungen weiten wir hierfür auf Kohlekessel aus.“

Andreas Rimkus, Berichterstatter für Wohnungsbau, Kommunalwirtschaft und Wasserstoff, ergänzt: „Vor allem im Gebäudebestand liegen erhebliche Klimaschutzpotenziale, die wir stärker in den Fokus rücken müssen. Zur Defossilisierung der Wärmeversorgung in Bestandsgebäuden können der Einsatz von Wasserstoff sowie synthetischen Brennstoffen einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit der Öffnung der Innovationsklausel für den Einsatz von Wasserstoff und synthetischen Brennstoffen, insbesondere für Quartierskonzepte, machen wir an dieser Stelle einen großen Schritt nach vorne und eröffnen flexiblere Möglichkeiten für effektiven Klimaschutz im Gebäudebereich – gepaart mit einem deutlichen Impuls für die damit verbundene Wertschöpfung, die wir gerade in Zeiten der Krise dringend brauchen.“

Klaus Mindrup, der das Gebäudeenergiegesetz im Umwelt- und im Bauauschuss des Deutschen Bundestages begleitet, hebt einen weiteren innovativen Ansatz im Gebäudeenergiegesetz hervor: „Ganz besonders freut es mich, dass es uns trotz erheblicher Widerstände gelungen ist, die ‚Graue Energie‘ in das Gesetz zu schreiben. Die Bundesregierung steht jetzt im Wort, weitere Forschungsvorhaben zu den Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Auftrag zu geben und dem Deutschen Bundestag bis Ende 2022 über die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Grauen Energie im Ordnungsrecht zu berichten. Als SPD-Bundestagsfraktion streben wir an, das Thema Graue Energie in der Überprüfung der energetischen Anforderungen im Jahr 2023, etwa im Rahmen einer Weiterentwicklung der Energieausweise hin zu Ressourcenausweisen zu berücksichtigen.“

„Im Ergebnis“, so das Fazit der drei Abgeordneten, „steht ein guter Vierklang aus bezahlbarem Wohnen, nachhaltigem Bauen, energieeffizienten Gebäuden und einer zunehmend erneuerbaren Wärmeversorgung. Mit erkennbar sozialdemokratischer Handschrift kann der Klimaschutz im Gebäudebereich nun endlich Fahrt aufnehmen. Zugleich zeigt die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes, die gemeinsam mit der Abschaffung des Solardeckels und der Umsetzung der Einigung bei Mindestabständen für die Windkraft erfolgt, dass die Koalition auch in energiepolitischen Fragen handlungsfähig ist.“