Neben der persönlichen Belastung der Bürgerinnen und Bürger sind auch die gemeinnützigen Vereine in einem bislang noch nicht bekannten und nicht abzusehenden Ausmaß von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Dazu zählen auch die mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer getragenen und in einem großen Maß durch Spenden finanzierten Tierheime in unserem Land. Für die Tierheime und die dort versorgten und lebenden Tiere gibt es nun eine gute Nachricht:

Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen (das sind z. B. Gnadenhöfe) und zur Gewährleistung des Tierwohls während der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag Ausgaben für Zuschüsse im Gesamtumfang von 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt. Das ist ganz wesentlich auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion erfolgt. Die entsprechenden Mittel wurden im Etat des Bundesumweltministeriums eingestellt.  Ab morgen, Freitag, 23. April, können Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für einen Zeitraum von vier Wochen über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die finanziellen Mittel jetzt schnell die betroffenen Tierheime erreichen. Die Zuwendung erfolgt in einem unbürokratischen Verfahren. Anträge sowie die wenigen erforderlichen Unterlagen können digital über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime eingereicht werden.

Als Empfänger kommen Tierheime in Frage, die zwischen 1. April 2020 und 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben plausibel machen. Die Förderung pro Einrichtung beträgt 7.500 Euro.

Weitere Details sind der Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums zu entnehmen: BMU-Förderrichtlinie Tierheime