Am Donnerstag entscheiden die Abgeordneten im Deutschen Bundestag über ein neues Gesetz zur Organspende. Der von einer Gruppe von Abgeordneten rund um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und dem SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Karl Lauterbach eingebrachte Gesetzentwurf „Zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ wird auch von dem Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordneten Andreas Rimkus unterstützt.

„Ich werde für die doppelte Widerspruchslösung stimmen, denn ich finde angesichts der wirklich dramatischen Zahlen auf der Warteliste für Transplantationsorgane ist es den Menschen in Deutschland zumutbar, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen“, macht Andreas Rimkus deutlich.

„Es gibt keine Pflicht zur Organspende, aber ich bin der Meinung, es gibt eine Pflicht sich mit der Thematik zu befassen und eine Ablehnung auch zu dokumentieren. Klar ist: Niemand wird gegen seinen Willen Spenderin oder Spender. Die doppelte Widerspruchslösung praktizieren bereits die meisten Länder Europas. Und im Übrigen nehmen wir dankbar Organe aus diesen Ländern zur Transplantation auch in Deutschland an“, so Rimkus weiter.

Über 10.000 Menschen stehen zurzeit auf der Warteliste für eine Organspende. Für sie ist der größte Wunsch, endlich ein rettendes Spenderorgan zu erhalten. An diesem Tag heute werden drei bis vier Menschen in Deutschland sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan erhalten haben.

Gut ist: Die Deutschen haben eine hohe Bereitschaft zur Organspende. Jedoch haben zu wenige Menschen diese Bereitschaft auch dokumentiert. Durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ konnten wir Erkennungs- und Meldedefizit im Krankenhaus reduzieren. Aber die realisierten Organspenden selbst sind weiter rückläufig. Trotz dieser richtigen und wichtigen Verbesserungen.

„Hier gilt es nun einen großen Schritt nach vorne zu machen, statt mit der schon heute bestehenden Entscheidungslösung auf der Stelle zu treten. Mit der Widerspruchslösung setzen wir jede und jeden in die Pflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer nicht spenden will, muss dies auch dokumentieren. Wenn kein Wille dokumentiert ist, werden die Angehörigen befragt, ob ihnen ein Widerspruch bekannt ist“, betont Andreas Rimkus.

„Wir sollten auch bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit selbst einmal eine Organspende zu benötigen, weit höher liegt als die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich Organspender zu werden. Und im Fall der Fälle wären wir froh, wenn für unsere Liebsten oder für uns selbst ein Spenderorgan zur Verfügung steht.

Und ich sehe die Organspende als eines der größten Geschenke, das man aus Solidarität oder Nächstenlieben machen kann. Die Freiwilligkeit ist dabei für mich von zentraler Bedeutung. Und deshalb bleibt die Freiwilligkeit auch unter der doppelten Widerspruchslösung selbstverständlich erhalten. Denn jede und jeder kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen der Organentnahme ganz einfach widersprechen“ so Andreas Rimkus abschließend.