Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag die Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Mit der Neuregelung des Personenbeförderungsrechts (PBefG) wird ein klarer Rechtsrahmen für neue plattformgebundene Mobilitätsangebote geschaffen. Im Fokus der neuen Regelungen steht die Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen, Verkehre vor Ort nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.

Mit der Novelle des Personenbeförderungsrechts haben wir eine gute und ausgewogene Modernisierung des Personenverkehrs in Deutschland umgesetzt. Wir schaffen für neue Angebote wie Pooling-, On-Demand- und plattformgebundene Verkehrsarten einen klaren Regelungsrahmen, der das bestehende Angebot des Personenverkehrs mit ÖPNV, Taxi und Mietwagen ergänzt, ohne diese Angebote zu kannibalisieren oder klassische Anbieter zu benachteiligen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat für wirksame Anti-Dumping-Regeln gesorgt! Bus und Bahn bleiben auch künftig der Motor der Verkehrswende in Deutschland. Gleichzeitig schaffen wir Entlastungen für das Taxigewerbe und neue Möglichkeiten für den ÖPNV, nachfragegesteuerte und ökologische Angebote für die sogenannte erste und letzte Meile anzubieten.

Als zuständiger Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss war ich aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Dabei war mir besonders wichtig, dass wir für auftragslose Mietwagen weiterhin eine Rückehrpflicht zum Betriebssitz verankern, damit wir bei der Mobilität einen schädlichen Dumpingwettbewerb zu Lasten von Beschäftigten, der Umwelt und des Verkehrsaufkommens verhindern. Außerdem habe ich mich im Sinne von hohen Qualitäts- und Servicestandards für die Verbraucherinnen und Verbraucher und fairen Wettbewerbsbedingungen bei der Suche nach Beschäftigten mit Erfolg dafür eingesetzt, dass in Zukunft sowohl für Taxis, Mietwagen als auch für die innovativen Pooling-Anbieter ein Fachkundenachweis vorausgesetzt wird.

Mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz stärken wir die Kommunen gleichzeitig auch durch datengebundene Kontrollmöglichkeiten zum Nachweis von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht sowie zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen gegen private Anbieter.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass wir mit den neuen Angeboten ein mehr an klimagerechter Mobilität bei weniger Verkehr ermöglichen. Nur so lassen sich die Voraussetzungen schaffen, um den Mobilitätsmarkt zukunftsfähig und klimaneutral zu gestalten. Nur so können wir unsere Ziele für die Mobilitätswende erreichen und den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen in unserem Land gerecht werden.

Einen besonderen Stellenwert nehmen für uns gute Arbeitsbedingungen ein. Beschäftigte von Plattformbetreibern sind häufig prekären Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Wir haben nun erreicht, dass die Kommunen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Anbietern Sozialstandards für Löhne und Arbeitszeiten festlegen können. Ich fordere die Düsseldorfer Stadtverwaltung auf, von diesen künftigen Regelungen für gerechte und faire Arbeitsbedingungen Gebrauch zu machen. Der Bundestag hat die Bundesregierung heute außerdem verpflichtet zu prüfen, ob die Sozialstandards auch für den ÖPNV ausreichend sind oder ob hier noch weitergehende Regelungen notwendig sind.

Generell messen wir den Kommunen eine wichtige Rolle bei, indem wir diesen weitreichende Gestaltungskompetenzen für ihre lokalen Verkehrsangebote einräumen. Dazu gehören beispielsweise Genehmigungsvorbehalte, Vorgaben zur umfassenden Barrierefreiheit von Fahrzeugen, die Festlegung von Mindestpreisen oder auch die Durchsetzung ökologischer Standards. Insbesondere im Sinne der Energiewende und des Umweltschutzes sehe ich große Potentiale für emissionsfreie Antriebe bei den vielfahrenden Flotten wie Taxis, Mietwagen und Pooling-Fahrzeugen. Hier stehen jetzt insbesondere auch die Bundesländer in der Pflicht, ambitionierte Emissionsziele zu definieren und gemeinsam mit den Kommunen die ökologische Antriebswende vor Ort zu gestalten.“