Liebe(r) Leserin Leser,
nach zwei politisch intensiven aufeinanderfolgenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages melde ich mich mit der neuesten Ausgabe meines Newsletters bei Ihnen und euch.
Wir befinden uns mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie und die ganze Republik spricht und diskutiert über das weitere Vorgehen, damit wir die Welle brechen können und ein hohes Schutzniveau für alle Menschen in der Bevölkerung erhalten und verstetigen können.
Mich haben in der vergangenen Woche und in den letzten Tagen sehr viele Schreiben und E-Mails von Menschen aus meinem Düsseldorfer Wahlkreis zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen bundeseinheitlichen „Notbremse“ erreicht. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, meine Sicht der Dinge und meine Beweggründe für mein Abstimmungsverhalten als Abgeordneter darzulegen und auch auf die Kompromisse und Ergänzungen einzugehen, die der Deutsche Bundestag in der parlamentarischen Beratung des Gesetzes erreicht und jetzt beschlossen hat.
Für mich ist klar: Bei besonders hohen Infektionszahlen bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie eindeutiger und bundeseinheitlicher Regelungen für Regionen mit hohen Corona-Fallzahlen, die für alle einfach nachvollziehbar sind und einen schnellen Dämpfungseffekt auf das Infektionsgeschehen haben. Überall dort, wo es hohe Fallzahlen gibt, müssen diese Regeln gelten. Ich bin mir bewusst, dass die Einschränkungen, die wir nun im Infektionsschutzgesetz vereinbart haben, nach den langen und schwierigen Monaten in der Pandemie für alle betroffenen Menschen in Deutschland eine weitere Belastung darstellen. Doch sie sind notwendig, um die Gesundheit von uns allen bestmöglich zu schützen und den Erfolg der Impfkampagne abzusichern.
Ich habe daher nach einer Gesamtabwägung der Umstände und der Bewertung der politischen Lage der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Ich konnte auch deswegen zustimmen, weil es im Rahmen der parlamentarischen Beratungen und den Verhandlungen in der Koalition in den vergangenen Tagen vor der Abstimmung zu guten Kompromissen und sachgerechten Ergänzungen im Vergleich zu der ursprünglichen regierungsseitigen Fassung des Gesetzesentwurfes und den geplanten Maßnahmen gekommen ist. Diese Verbesserungen und Kompromisse betreffen z. B. den Schutz in unseren Schulen und Bildungseinrichtungen, die stärkere Verpflichtung von Arbeitgebern für das Homeoffice und für mehr regelmäßige Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Möglichkeiten für sicheren und gemeinsamen Sport von Kindern, die konkrete und pragmatischere Ausgestaltung der Kontaktbegrenzung durch das Instrument der Ausgangsbeschränkung aber zum Beispiel auch die Ermöglichung von individuellen Klagen bei den Verwaltungsgerichten. Auf all diese Regelungen und Punkte und auch auf die sehr unterschiedlichen Hinweise aus der Bevölkerung gehe ich in diesem Newsletter näher ein.
Neben dem großen Thema Corona geht die politische Arbeit aber auch bei zahlreichen weiteren Themen weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich den vom Berliner Senat beschlossenen und praktizierten Mietendeckel gekippt. Wichtig dabei ist: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war keine inhaltliche Entscheidung, sondern eine formale. Denn das Gericht hat geurteilt, dass die Kompetenz für das Mietrecht beim Bund liegt, und nicht bei den Ländern. Die anstehende Bundestagswahl wird daher auch zur Volksabstimmung darüber, ob auf dem Wohnungsmarkt künftig Gemeinwohl und Gerechtigkeit oder Renditestreben im Mittelpunkt stehen. Von den konservativen Parteien haben Mieterinnen und Mieter nichts zu erwarten. Die SPD tritt dagegen an mit dem Versprechen auf echten Mieterschutz und eine soziale Wohnungsbauoffensive. In der nächsten Bundesregierung wollen wir ein zeitlich befristetes Mietmoratorium in allen angespannten Wohnlagen durchsetzen und mit jährlich mindestens 100.000 preisgebundenen neuen Wohnungen dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken. Wir schützen Mieterinnen und Mieter vor Luxussanierungen, Entmietung und Verdrängung. Die Menschen, die unser Leben am Laufen halten, die Kranke pflegen, für Sicherheit sorgen, unsere Briefe austragen, an der Kasse im Supermarkt sitzen, unsere Kinder unterrichten oder die löschen, wenn es brennt – sie müssen es sich auch in Zukunft leisten können, in den Städten zu wohnen, wo sie arbeiten. Dafür werde ich auch weiter kämpfen.
Diese Woche hat der Deutsche Bundestag nach langen parlamentarischen Beratungen das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Damit beenden wir eine eineinhalb Jahre dauernde Blockade der CDU/CSU und erzielen einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung. Mit dem Gesetz werden wir sogenannte Share Deals erschweren, bei denen Immobilienkonzerne seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer umgehen. Das Thema ist brisant, denn es handelt sich um ein veritables Gerechtigkeitsproblem: Gestaltungen mittels Share Deals rentieren sich erst ab größeren Verkäufen. Während Käuferinnen und Käufer kleiner Einfamilienhäuser die Grunderwerbsteuer in Höhe von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises entrichten müssen, entziehen sich finanzstarke Immobilienhändler selbst beim Erwerb ganzer Straßenblöcke vollständig der Besteuerung. Mit dem beschlossenen Gesetz machen wir Share Deals unattraktiver und erschweren sie. Außerdem führen wir einen neuen Ergänzungstatbestand ein, mit dem künftig auch Änderungen des Gesellschafterbestands an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften erfasst werden. Bisher unterliegen solche Gesellschafterwechsel nur bei Personengesellschaften der Besteuerung. Auch hier gelten künftig schärfere Regeln und Fristen. Die gesetzlichen Neuregelungen sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Wir machen jedoch keinen Hehl daraus, dass mit den beschlossenen Maßnahmen Share Deals zwar unattraktiver jedoch nicht unmöglich gemacht werden. Das Steuerschlupfloch ist zwar kleiner geworden, es ist aber nicht vollständig geschlossen. Dies liegt am Widerstand der CDU und der CSU, die gerechtere Lösungen ablehnen. Auch über diese Fragen müssen wir im Bundestagswahlkampf sprechen!
Wir haben diese Woche auch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Gigabitnetzen und leistungsfähigen Mobilfunknetzen besser. Der Entwurf sieht ein Recht auf schnelles Internet für alle Bürgerinnen und Bürger vor, in dem ein flächendeckender Mindestanspruch in Deutschland vorgeschrieben wird. Denn die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, dass uns erst ein leistungsfähiger Internetzugang vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben lässt. Dieses Gesetz wird auch meinem Wahlkreis Düsseldorf helfen, noch besser und digitaler zu werden.
Auch die Teilhabe im Alltag von Menschen mit Behinderungen wird gestärkt werden. Wir haben den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes beraten und beschlossen. Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Neuregelungen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wie z.B. Behörden, Arztpraxen oder Geschäften. Außerdem wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten – insbesondere für Frauen. Damit wird die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Das Gesetz enthält zahlreiche weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und ist auch mir persönlich ein sozialdemokratisches Herzensanliegen.
Mit dem von Olaf Scholz vorgelegten und vom Parlament beschlossenen Nachtragshaushalt 2021 sorgen wir für eine ökonomisch kluge und soziale Finanzpolitik in der Krise. Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unsere Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen. Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen. All dies zeigt: Die Forderungen von CDU und FDP nach einer Steuersenkung für Reiche und Vermögende ist völlig falsch und passt schlicht und ergreifend nicht zu den Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft.
In meinem Newsletter schreibe ich auch über ein Bundesprogramm, über das ich mich besonders freue und das ich für sehr wichtig erachte. Wir unterstützen und stabilisieren die Tierheime, die coronabedingt in finanzielle Nöte geraten sind. Mit insgesamt 5 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesumweltministeriums und 7.500 Euro pro Tierheim kümmern wir uns um das Tierwohl in Tierheimen. Auch dies ist auf die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen.
Während sich die anderen Parteien in den letzten Wochen mit ihrer Personalpolitik und ihren SpitzenkandidatInnen beschäftigt haben, hat die SPD wichtige und solide Sacharbeit für unser Land gemacht. Wir müssen und können die Menschen davon überzeugen, dass die SPD und unser Kanzlerkandidat Olaf Scholz die besten Ideen und Konzepte aber auch die notwendige Erfahrung und Kompetenz haben, um unser Land zukunftsgerecht zu gestalten und verantwortungsvoll zu regieren. Darauf wird es ankommen.
Ich wünsche nun viel Freude beim Lesen meines Newsletters und außerdem alles Gute, eine stabile Gesundheit und einen hoffentlich schönen Frühling
Ihr und euer