Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer*innen: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale-Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt. Hierzu erklärt der Düsseldorfer SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Rimkus:

„Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich demnächst kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Ich empfehle allen in Düsseldorf betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufer*innen drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel damit gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der/die Verbraucher*in. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es verbindlich an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche können die Verbraucher*innen ihre Schadenersatzansprüche geltend machen und wenn nötig einklagen. Für einen solchen individuellen Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für die betroffenen Verbraucher*innen im vorherigen Musterprozess die Voraussetzungen der Ansprüche bereits festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer*innen über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.

Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat. Wir freuen uns, dass sofort nach Inkrafttreten unseres neuen Gesetzes vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geklagt werden wird.“