Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) haben sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU auf Änderungen der Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße geeinigt. Dazu erklären der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe Achim Post und der verkehrspolitische Koordinator der Landesgruppe Andreas Rimkus:

„Die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan befinden sich auf der Zielgeraden. War der Kabinettsbeschluss vom 03. August bereits eine sehr gute Basis für die Investitionsentscheidungen des Bundes, wird jetzt im parlamentarischen Verfahren an ausgewählten Stellen noch nachjustiert.

Vorsitzender der NRW-Landesgruppe Achim Post und der verkehrspolitische Koordinator der NRW-Landesgruppe Andreas Rimkus

Aus nordrhein-westfälischer Sicht gibt es durch die jüngste Einigung erfreuliche Veränderungen, die an die Erfolge der vergangenen Monate anknüpfen:

  • Die sogenannte „Route 57“ (B62n bzw. B508n), eine Kette von Ortsumgehungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wird wegen der hohen Verkehrsbelastung vor Ort in den vordringlichen Bedarf hochgestuft.
  • Die Westtangente Krefeld (B9), für die es keinen regionalen Konsens gibt, wird in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht abgestuft.
  • Der B83 Würgassen-Beverungen sowie der OU Stahle (B83) wird Planungsrecht zugestanden, um die Perspektive einer mittelfristigen Realisierung aufrecht zu erhalten.
  • Die Maßnahmenbeschreibung der Bahnstrecke Hannover-Bielefeld wird dahingehend konkretisiert, dass die Querung Seelze-Süd und der Tunnel Jakobsberg ausgeschlossen werden, sofern die für einen Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von 8 Minuten erreicht wird.
  • Im Rahmen der Realisierung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) wird ein Halt am Bahnhof Köln-Mülheim im Rahmen des Betriebsprogramms der Aufgabenträger ermöglicht.
  • In der Maßnahmenbeschreibung der ABS Grenze D/NL – Kaldenkirchen – Viersen – Rheydt-Odenkirchen wird klargestellt, dass die Planung der Viersener Kurve – oder eine stadtverträgliche umfahrende Alternative – erst später als die der übrigen Projektbestandteile erfolgen wird.
  • In die noch ausstehende Bewertung des Bahnknotens Köln wird die Möglichkeit einer Eisenbahnspange Köln/Brühl – Porz – Wahn (Rheinquerung) einbezogen.
  • Beim Wesel-Datteln-Kanal wird klargestellt, dass im Zuge des Ersatzbaus notwendige Brückenanhebungen erfolgen.

Die Ausbaugesetze werden voraussichtlich am 02. Dezember abschließend im Deutschen Bundestag beraten. In Nordrhein-Westfalen kann dann zügig mit der Planung und Umsetzung der vielen beschlossenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur begonnen werden.“