Im Zuge der Veröffentlichung des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und der Diskussion über eine sportfreundliche Weiterentwicklung des Lärmschutzes („Sportlärm“) haben die beiden Düsseldorfer SPD-Abgeordneten Andreas Rimkus (Bundestag) und Markus Herbert Weske (Landtag NRW) kürzlich zu einem Pressegespräch geladen, um über die neuesten Entwicklungen in den Themenfeldern Sport und Verkehr zu informieren.

Video zum Pressegespräch im Landtag NRW:

 

Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt rd. 264,5 Mrd. Euro. Allein für den Erhalt der Bestandsnetze von Straße, Schiene und Wasserstraße werden von 2016 bis 2030 ca. 141,6 Mrd. Euro benötigt. Diese Summe entspricht rd. 69 % des BVWP-Finanzrahmens im Zeitraum von 2016 bis 2030. Das Volumen für den Substanzerhalt wird vom Bund damit deutlich gegenüber dem BVWP von 2003 erhöht, der hierfür Investitionen von rd. 83 Mrd. € vorsah. Die Ergebnisse der Netzanalysen und der Projektbewertungen machen jedoch klar, dass auch künftig bei allen Verkehrsträgern ein hoher Bedarf für Aus- und Neubaumaßnahmen besteht, um Engpässe aufzulösen, die Effizienz der Verkehrsabläufe zu verbessern und Erreichbarkeitsdefizite zu reduzieren. Hierfür sind im BVWP 2030 Investitionen von 94,7 Mrd. € vorgesehen. Vom Gesamtvolumen des BVWP 2030 (inkl. Erhaltung) entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,4 %, auf die Schiene 41,3 % und auf die Wasserstraße 9,3 % der Mittel.

Als Koordinator der Bundestagsabgeordneten der NRW-SPD für Verkehrspolitik gilt das besondere Augenmerk von Andreas Rimkus dem bevölkerungsreichsten Bundesland NRW. Hier müssen Mittel für den Verkehr fließen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen BVWP hat Andreas Rimkus daher auch in enger Abstimmung mit der SPD-Landtagsfraktion in NRW und NRW-Verkehrsminister Mike Groschek agiert. Es bleibt festzuhalten: Der Entwurf des BVWP ist für NRW und für die NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf ein Erfolg und Meilenstein für eine bessere und bürgerfreundlichere Mobilität.

Die gute Nachricht speziell für Düsseldorf lautet: Alle wichtigen Vorhaben aus Düsseldorf sind im neuen BVWP berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die unmittelbaren Projekte auf Düsseldorfer Boden, als auch Projekte in den Nachbarstädten und in der Region, die für Düsseldorfer Pendlerinnen und Pendler und für Besucherinnen und Besucher unserer Stadt von enormer Bedeutung sind. Dies sind im Bereich der Bundesfernstraßen und Autobahnen z. B. Ausbaumaßnahmen im Bereich der A59, der A3, der A46 und der A47.

Das sowohl für NRW als auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtigste Projekt auf der Schiene ist der RRX (Rhein-Ruhr-Express) zwischen Köln und Dortmund. Er ist in der Premium-Kategorie Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung gelistet und weist ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,8 aus. Für den RRX sind rund 1,9 Milliarden Euro Investitionsmittel vorgesehen.

Die Einstufung des RRX in die höchste Dringlichkeitskategorie des BVWP ist auch eine erfolgreiche und wichtige Hürde für den notwendigen RRX-Halt in Benrath. Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium habe ich mich nicht nur dafür eingesetzt, dass eine sogenannte Sensitivitätsbetrachtung für den Halt Benrath vorgenommen wird, in der volkswirtschaftliche und technisch-funktionale Fragestellungen untersucht werden, sondern dass diese Sensitivitätsbetrachtung auch auf Grundlage der neuesten Zahlen und Daten aus Düsseldorfer zur Bevölkerungsentwicklung im Süden und den städtebaulichen Perspektiven in Benrath (Stichwort Albrecht-Dürer-Kolleg, Garath 2.0) erfolgt. Ich erwarte einen positiven Ausgang für die Sensitivitätsbetrachtung in Benrath und werde politisch weiterhin das notwendige dafür tun, um den RRX-Halt in Benrath zu ermöglichen. Ich wünsche mir ebenfalls eine rasche Durchführung dieser Sensitivitätsbetrachtung, damit wird bald Klarheit für Benrath haben. Für die ebenfalls anstehende Überprüfung und Bewertung des Baus eines 5. und 6. Gleises zwischen Duisburg und Düsseldorf (Kalkum/Angermund) liegen derzeit noch keine aussagekräftigen und endgültigen Ergebnisse vor. Auch hier ist insbesondere im Sinne des Lärmschutzes ein positiver Ausgang der weiteren Bewertungen und Prüfungen wünschenswert.

Bis zum 02. Mai 2016 besteht für die Bürgerinnen und Bürger außerdem die Möglichkeit, erstmals an einer umfassenden und transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans einzureichen. Außerdem sind im Internet zahlreiche Detail-Informationen zu den einzelnen Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan einsehbar.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan: bis 02. Mai 2016

Homepage: www.bvwp2030.de

Detail-Informationen zu allen Projekten im BVWP: www.bvwp-projekte.de

Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung erfolgt eine Auswertung der Stellungnahmen durch das Bundesverkehrsministerium, der BVWP geht dann in die Ressortabstimmung und in die Kabinettsbefassung. Für September 2016 ist der Beginn des parlamentarischen Verfahrens vorgesehen. Weitere Konkretisierungen und rechtsverbindliche Entscheidungen können dann zum Ende des Jahres 2016 erfolgen.

Ein weiteres Thema des Pressegesprächs war die Sportpolitik.

Sportvereine sind elementarer Bestandteil der Zivilgesellschaft und einer menschlichen Großstadt. Sportvereine fördern Gesundheit und Bewegung ihrer Mitglieder, bieten attraktive Freizeitangebote und fördern insbesondere im Kinder- und Jugendbereich die soziale Teilhabe und die Integration. Sportvereine sind unverzichtbar. Dort, wo Sportvereine Probleme haben, muss ihnen deshalb geholfen werden. Lärmschutzanforderungen haben gerade in der hoch verdichteten Stadt zu solchen Problemen geführt, die es im Sinne einer sportfreundlichen Weiterentwicklung des Lärmschutzes zu lösen gilt.

Das SPD-geführte Bundesumweltministerium bereitet derzeit eine Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor, um eine solche sportfreundliche Weiterentwicklung des Lärmschutzes auf den Weg zu bringen und Sportvereinen in der Umgebung von Wohngebäuden die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes zu ermöglichen.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

  • Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, sollen die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten (20 – 22 Uhr) sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und damit um 5 Dezibel erhöht werden
  • Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden. Nach der geltenden Regelung ist beispielsweise vom Mittelpunkt des Spielfeldes einer Sportanlage mit einem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet ein Mindestabstand von 150 Metern erforderlich. Auf Grund der Neuregelung in der Verordnung kann der Abstand auf 85 m fast halbiert werden. Für Anlagen mit dem Altanlagenbonus (vor 1991 errichtete Anlagen) ergeben sich noch deutlich geringere Abstände, beispielsweise 30 m (Berechnung je nach Einzelfall)
  • Ferner soll der Sportbetrieb auf Altanlagen rechtlich besser abgesichert werden. Mit der angestrebten Konkretisierung des sogenannten Altanlagenbonus soll gewährleistet werden, dass der Sportbetrieb auch bei Umbauten und Erweiterungen aufrechterhalten werden kann. Die Konkretisierung des Altanlagenbonus führt dazu, dass Anlagen, die vor 1991 gebaut worden sind, den Sportbetrieb auch dann weiter fortführen können, wenn die Lärmschutzgrenzwerte um weniger als 5 Dezibel überschritten werden
  • Die sportfreundliche Weiterentwicklung des Lärmschutzes umfasst sowohl Erwachsene und Kinder und Jugendliche auf Sportanlagen

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung soll im Juni 2016 vom Kabinett beschlossen werden und vor der Sommerpause in die parlamentarische Beratung gehen. Andreas Rimkus wird sich für eine zeitnahe Beschlussfassung im Sinne der Sportvereine engagieren. Die neuen Regelungen sollen zum 01.01.2017 in Kraft treten.